Laut dem Bericht von Mitte Dezember ist die Kommission „nicht hinreichend transparent mit Blick auf die Implementierung von EU-Mitteln durch NGOs“. Der Rechnungshof stützt dieses Urteil auf eine Untersuchung der Transparenz bei insgesamt 20 Projekten, die nichtstaatliche Organisationen (NGOs) im Auftrag der Kommission durchgeführt haben. In sechs dieser Projekte waren UN-Organisationen als Auftragnehmer der EU zwischengeschaltet, die ihrerseits NGOs mit der Projektdurchführung beauftragt haben.
In den betrachteten Projekten ging es unter anderem um Hilfe für Flüchtlinge im Libanon oder in Äthiopien, um Nothilfe für Syrien oder um Gesundheitsversorgung für Viehhirten in Äthiopien. Die meisten der für NGO bestimmten Mittel entfallen laut dem EU-Rechnungshof auf Maßnahmen außerhalb der EU.
Der EU-Rechnungshof hat nicht die Qualität der Projekte geprüft, sondern nur ihre Transparenz. Er moniert zum einen, dass es in den Abteilungen der Kommission keine gemeinsamen Kriterien dafür gibt, was eine nichtstaatliche Organisation ist, und daher nicht nachvollziehbar sei, nach welchen Kriterien Brüssel die Mittel vergibt. Wenn eine Organisation sich selbst als NGO bezeichne, genüge das der Kommission – vorausgesetzt, die Organisation sei privat und arbeite nachweislich nicht gewinnorientiert.
Was zählt als NGO?
Die Kommission weist diese Kritik in einer Stellungnahme zurück. Es gebe keine juristische Definition von „NGO“ und insofern könne von der Kommission auch nicht erwartet werden, dass sie über die beiden Kriterien „privat“ und „nicht gewinnorientiert“ hinaus weitere Maßstäbe anlege. Die Kommission lehnt es in ihrer Stellungnahme ab, die Förderung von NGOs transparenter als die von anderen Institutionen zu machen.
Zum Hintergrund: Die Prüfung des Rechnungshofes geht auf eine mehrwöchige hitzige Debatte Anfang 2017 im EU-Parlament zurück. Ein Abgeordneter der konservativen EVP-Fraktion hatte in einem Bericht gefordert, den von der EU geförderten NGOs genauer auf die Finger zu schauen. Die Fraktion der Grünen im EU-Parlament hatte den Bericht seinerzeit als „schlecht getarnte Attacke gegen nichtstaatliche Organisationen allgemein“ bezeichnet.
Die Grünen hatten zugleich eingeräumt, einige Vorschläge, die Transparenz der NGO-Finanzierung zu verbessern, seien durchaus angebracht. Und darum geht es in dem Bericht des Rechnungshofs vor allem. So leide die Transparenz vor allem immer dann, wenn die EU die Vorhaben nicht selbst überwacht, sondern etwa die Vereinten Nationen damit beauftragt sind. Der Bericht nennt als Beispiel ein Projekt für nomadisch lebende Viehhirten in Äthiopien, in denen die UN-Organisation EU-Mittel an zwei NGOs weitergereicht habe, die bis dahin bei der lokalen Regierung gar nicht gemeldet gewesen seien.
Millionen an international tätige NGOS
Die Kommission räumt in ihrer Stellungnahme Mängel ein. Sie weist aber mit Blick auf das Vorhaben in Äthiopien darauf hin, das unter den schwierigen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Entwicklungsprojekte oft durchgeführt würden, den beauftragten Organisationen ein gewisser Spielraum zugestanden werden müsse.
Als besonders problematisch wertet der Rechnungshof die Vergabe von EU-Mitteln an international tätige NGOs, die über ein Netzwerk von regionalen oder nationalen Ablegern arbeiten. Hier könne die Kommission oft nicht sagen, welcher Ableger genau wie viel von dem EU-Geld erhalten und was er damit gemacht habe. Auch darauf reagiert die Kommission in ihrer Stellungnahme mit dem Hinweis, dass den durchführenden Organisationen ein bestimmtes Maß an Freiheit und Flexibilität zugestanden werden müsse, um ihre Arbeit möglichst wirksam zu erledigen.
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