Herr Bartsch, in einer ersten Erklärung zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD haben Sie geschrieben, Fragen zum Flüchtlingsschutz seien darin offen geblieben. Welche Fragen sind das?
Zum Beispiel beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte: Da gibt es im Koalitionsvertrag eine Einigung, die sehr zum Nachteil der schutzberechtigen Menschen ist. Man darf nicht vergessen, dass den subsidiär geschützten Personen offiziell per Brief mitgeteilt wurde, dass der Familiennachzug ab März wieder möglich sein werde. Damit wurden Erwartungen geweckt. Der Familiennachzug ist ein wichtiger Teil der Integration. Durch die Aussetzung verbauen wir Perspektiven, die viele Schutzberechtigte ganz dringend brauchen.
Laut Bundestagsbeschluss vom Februar sollen ab August dieses Jahres monatlich 1000 Personen per Familiennachzug einreisen dürfen. Reicht das?
Da stellt sich dieselbe Frage wie bei einer „Obergrenze“: Wie wird das gehandhabt? Wenn die Grenze erreicht ist, was passiert mit dem tausendundersten Nachzug?
Wo muss die Große Koalition Ihrer Ansicht nach außerdem nachbessern?
Wir haben einige Fragen zu den geplanten zentralen Einrichtungen für die Aufnahme von Asylsuchenden. Wir drängen darauf, dass unabhängige Berater Zugang zu den Einrichtungen haben und die Verfahren zur Entscheidung über die Asylanträge vorbereiten und begleiten können. Wir gehen davon aus, dass wir uns als UNHCR und vor allem unsere internationale Erfahrung in die Diskussion einbringen können. Und wenn Menschen auf engstem Raum mit verschiedenen Anliegen und Gesuchen zusammenleben, möglicherweise noch mit bereits abgelehnten Asylbewerbern, dann kann das eine explosive Mischung sein.
Wie beurteilen Sie die Stimmung in Politik und Gesellschaft in Deutschland gegenüber Flüchtlingen?
Die Einstellung gegenüber dem Flüchtlingsschutz ist in Teilen der Gesellschaft nicht mehr so positiv wie vor ein paar Jahren. Da spielen Sorgen und auch Ängste eine Rolle. Und diese Ängste fließen auch in die Politik ein. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass es Ängste auf beiden Seiten gibt, auch bei den Flüchtlingen. Sie haben Angst davor, dass ihre Anträge abgelehnt werden, dass sie zurückgeführt werden - und sie haben auch Angst davor, dass einer aus ihrer Mitte in einen Terroranschlag oder in Kriminalität verwickelt ist und als Folge alle Geflüchteten in Mithaftung genommen werden. Den Ängsten auf beiden Seiten begegnet man am besten durch persönlichen Austausch. Wenn sich Bürger Zeit nehmen für Flüchtlinge, um sie und ihre Lage kennenzulernen, dann macht das einen großen Unterschied. Uns macht Sorge, dass in der öffentlichen Debatte sehr viel pauschalisiert wird. Es besteht wenig Bereitschaft, auf einzelne Schicksale einzugehen und nachzuvollziehen, was genau die Fluchtgründe sind und was den Menschen zugestoßen ist. In diesem Zusammenhang kommt auch den Medien die wichtige Rolle zu: Sie können etwa über Beispiele erfolgreicher Integration berichten und zeigen, wie so etwas gelingen kann. Ich bin aber optimistisch, denn Umfragen zeigen, dass die ganz große Mehrheit der Deutschen weiter Flüchtlingen helfen und Flüchtlinge schützen will. Diese Hilfsbereitschaft ist beeindruckend, auch international.
Sind Abschiebungen nach Afghanistan vertretbar?
Um mit dem Prinzip anzufangen: Wir haben kein Problem damit, dass ein Asylbewerber, dessen Antrag abgelehnt wurde und der kein Recht mehr hat, sich in Deutschland aufzuhalten, zurückgeführt wird. Ein Asylsystem, das eine individuelle, faire und gründliche Schutzprüfung sicherstellt, beruht auch darauf, dass Anträge auf Schutz abgelehnt werden können und die abgelehnten Bewerber dann auch kein Bleiberecht mehr haben. Wenn allerdings Menschen in Länder zurückgeführt werden sollen, in denen nicht sicher ist, dass sie keinen erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sind, muss besonders sorgfältig geprüft werden.
Was heißt das jetzt für Abschiebungen nach Afghanistan?
Die Situation in Afghanistan ist so kompliziert und die Sicherheitslage so angespannt, dass in vielen Landesteilen Rückführungen nicht angeraten sind. Aber das muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Wir als UNHCR unterstützen keine pauschalen Aussagen dazu.
Wird in der öffentlichen Debatte zu wenig zwischen Flucht und Migration unterschieden?
Leider ja. In der öffentlichen Debatte hat sich das zunehmend verwischt. Da wird pauschal von Flüchtlingen gesprochen, und gemeint sind alle, die zu uns kommen. Es ist aber etwas ganz anderes, ob jemand vor Krieg oder persönlicher Verfolgung in seinem Heimatland flüchtet und damit ein Flüchtling ist oder ob sich jemand aus wirtschaftlichen Gründen entscheidet, in einem anderen Land sein Glück zu versuchen. Unser wichtigstes Anliegen ist, dass jeder Einzelne das Recht behält, seinen Fall darzustellen, der dann von einer Behörde entschieden wird. Das ist ein zentraler Punkt des Flüchtlingsschutzes.
Fürchten Sie, dass es das Recht auf individuelle Prüfung aushebelt, wenn man einzelne Staaten als sichere Herkunftsländer einstuft?
Ich würde nicht gleich sagen, dass es ausgehebelt wird. Wenn es einen Trend gibt, dass Asylanträge von Bewerbern aus einem Land regelmäßig abgelehnt werden, dann zeigt das, dass die Situation dort grundsätzlich anders zu bewerten ist als in einem Land, in dem ein offener Bürgerkrieg tobt und alle Zivilisten in Gefahr sind. Das kann man in der Organisation der Verfahren berücksichtigen. Es darf aber nicht dazu führen, dass nicht mehr jeder Einzelfall geprüft wird.
Das Gespräch führte Tillmann Elliesen.
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