Diese perfide Form der Kriegsführung ist aus vielen Konflikten bekannt, unter anderem aus der Demokratischen Republik Kongo. Nun hat Human Rights Watch auch den muslimischen Séléka-Rebellen und den christlichen Anti-Balaka-Milizen in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) vorgeworfen, sexuelle Gewalt gezielt einzusetzen, um Unterstützung für die jeweils andere Seite zu vergelten. Sie nutzten Vergewaltigung „in einer brutalen, kalkulierten Weise, um Mädchen und Frauen zu bestrafen und zu terrorisieren“, sagt Frauenrechtsexpertin Hillary Margolis.
Für ihren knapp 180 Seiten umfassenden Bericht sprach die Organisation mit 296 Opfern sexueller Gewalt, darunter 52 Mädchen, sowie mit Regierungsvertretern, Polizisten und medizinischem Fachpersonal. Sie belegt, wie Frauen gefesselt, ausgepeitscht, mehrfach vergewaltigt, geschlagen und verbrannt wurden. Manche seien bis zu 18 Monate als Sexsklavinnen gehalten worden, andere dienten als „Ehefrauen“ von Kämpfern und wurden gezwungen, für sie zu kochen oder zu putzen.
Keine Strafe für die Täter
Bislang sei noch kein einziger Täter verhaftet oder wegen sexueller Gewalt angeklagt worden, heißt es in dem Bericht. Dabei handele es sich in den meisten der dokumentierten Fälle nicht nur um Verstöße gegen die Gesetze der zentralafrikanischen Republik, sondern auch um Kriegsverbrechen. Die meisten Opfer hätten keine medizinische und therapeutische Hilfe erhalten, viele von ihnen wurden von Ehemännern und Familien verlassen und müssten mit dem Stigma der Vergewaltigung leben. Aus Furcht vor Stigmatisierung hätten lediglich elf der Befragten die erlittene Gewalt angezeigt, seien darauf jedoch schikaniert und bedroht worden.
Die Zentralafrikanische Republik ist eines der ärmsten Länder der Welt. 2013 übernahmen nach dem Sturz des christlichen Präsidenten François Bozizé überwiegend muslimische Séléka-Rebellen die Macht. Mehrere Friedensabkommen, ein fast drei Jahre währender französischer Militäreinsatz und die Stationierung einer UN-Friedenstruppe konnten die Gewalt in dem Land bislang nicht beenden. Wegen neuer Kämpfe sind laut dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR zwischen Mai und August rund 64.000 Menschen in das Nachbarland Kongo geflohen.
Das hohe Ausmaß sexueller Gewalt unterstreiche, dass der Mitte 2015 eingerichtete spezielle Gerichtshof (Special Criminal Court SSC), der mit internationalen und nationalen Juristen besetzt sein und schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen seit 2003 unter suchen soll, so schnell wie möglich funktionsfähig gemacht werden müsse, erklärt Human Rights Watch. Die Geber müssten ihn dringend stärker finanziell, logistisch und politisch unterstützen.
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