„Mauern niederreißen“

Global Compact on Migration
Für die Rechte von Migranten, die nicht unter den völkerrechtlichen Flüchtlingsschutz fallen, soll bis 2018 im Rahmen der Vereinten Nationen ein internationales Regelwerk geschaffen werden. Kirchliche Hilfswerke und andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben bei einem Vorbereitungstreffen mit mehr als 130 Staatenvertretern in Berlin dafür Forderungen aufgestellt.

Der zivilgesellschaftliche Forderungskatalog reicht von legalen und sicheren Wegen über internationale Standards für die Rechte von Schutzbedürftigen bis zum Verbot, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Haft zu nehmen. Wieviel davon in den geplanten Vertrag übernommen wird, wird maßgeblich von Deutschland und Marokko abhängen. Sie führen den Vorsitz des Global Forum on Migration and Development (GFMD), einer internationalen Dialogplattform aus Politik, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft, die den geplanten „Compact“ ausgestaltet. Derzeit stehen die Zeichen eher auf einer unverbindlichen Richtschnur. Der Wille der Staaten, sich auf einheitliche und bindende Regeln festzulegen, scheint verhalten.

Während die Genfer Flüchtlingskonvention Staaten zum Schutz von Flüchtlingen verpflichtet, entscheiden diese über die Aufnahme von Migranten weitgehend souverän. „Einem völkerrechtlich und institutionell fest verankerten Flüchtlingsregime steht in der Migrationspolitik ein Flickenteppich regionaler und bilateraler Abkommen und Koordinationsmechanismen gegenüber“, sagt Stefan Angenendt, Migrationsexperte der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin. Das Bemühen um eine „Global Migration Governance“ sei anders als in der Klima-, Handels- oder Finanzpolitik bisher nur schwach ausgeprägt.

Eine Schutzlücke klafft beispielsweise für Menschen, die ihre Heimat unfreiwillig verlassen haben, etwa weil sie dort nicht mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht unter die Flüchtlingskonvention fallen. Dabei nutzen in der Praxis Flüchtlinge und Migranten zunehmend dieselben Wanderungswege. Unter Asylbewerbern in Deutschland fand sich 2016 geschätzt ein Viertel Erwerbszuwanderer, deren Anträge abgelehnt wurden. Ihr Status bleibt ungeklärt.

Positives Verständnis von Migration

Ein breites Bündnis unter dem Dach des Verbands entwicklungspolitischer Hilfsorganisationen, Venro, plädiert dafür, vorherrschende Bedrohungsszenarien durch ein positives Verständnis von Migration zu ersetzen. „Wenn Migration legal, sicher und informiert stattfindet, profitieren Migranten, Herkunfts- und Zielländer, und Migration wird zum Entwicklungsmotor“, betont Cornelia Füllkrug-Weitzel für das Hilfswerk Brot für die Welt.

Der Venro-Vorsitzende Bernd Bornhorst kritisiert, die Politik der Mauern und Zäune, mit der sich die Europäische Union an ihren Grenzen und in Transitländern in Afrika und Nahost abschotte, stehe im Widerspruch zu offiziellen Lippenbekenntnissen, die Globalisierung gerechter zu gestalten. Auch die UN-Nachhaltigkeitsziele geben das Ziel vor, Migration zu erleichtern, weil das zum Abbau von Ungleichheiten beitrage.

Heikles Thema Familiennachzug

Unter dem Motto „Mauern niederreißen“ drängt die Zivilgesellschaft auf eine entwicklungsorientierte und rechtebasierte Migrationspolitik. Der Zugang zu Rechten sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten für Zuwanderer seien genauso ernst zu nehmen wie die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Aufnahmeländer. Unethische Anwerbepraktiken, beispielsweise von Krankenschwestern aus gesundheitlich unterversorgten Ländern, gehörten ebenso verboten wie die Inhaftierung minderjähriger Flüchtlinge. Vor allem aber müssten, etwa durch Berufsbildungspartnerschaften, legale Migrationsmöglichkeiten für Menschen auch mit geringer Qualifikation geschaffen und das Recht auf Familiennachzug für Arbeitsmigranten gestärkt werden.

Im federführenden Auswärtigen Amt wurden die Erwartungen an den Compact vor dem Treffen in Berlin gedämpft. Die mit Migration einhergehenden Problem dürften nicht ausgeblendet werden, hieß es da. Das Feld dürfe nicht rechtspopulistischen Kräften überlassen werden. Als heikel gilt da auch der Familiennachzug. Das deutsche Sozialsystem könne nicht eine Million weiterer Familienmitglieder verkraften. Und es gehöre nicht zu den unveräußerlichen Menschenrechten, sich das Land auszusuchen, in dem man leben will, sagte Götz Schmidt-Bremme, der im Auswärtigen Amt für das Globale Migrationsforum zuständig ist.

Zuwanderer sehen das naturgemäß anders: Migrant zu sein in einer globalisierten Welt sei kein Unfall, sondern der Normalfall, betonte Lucia Muriel aus Ecuador vom Bundesverband Migration. „Uns stehen alle Menschenrechte zu, sie sind unteilbar. Aber das scheint man oft zu vergessen.“

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erschienen in Ausgabe 8 / 2017: Wenn die Seele krank ist
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