Rücksicht auf die Ziegenhäute

Schutzvorkehrungen für Indigene
Indigene Völker genießen in den Umwelt- und Sozial­standards der Weltbank besonderen Schutz. Fach­leute streiten, ob das nötig ist.

Wenn die Weltbank irgendwo auf der Welt ein Entwicklungsprojekt finanziert – eine neue Straße, ein Wasserkraftwerk oder eine Stromtrasse –, dann muss sie zusammen mit dem Kreditnehmer dafür sorgen, dass die Bewohner des Projektgebiets keine Nachteile davon haben. Oder sie muss  die Leute entschädigen, etwa wenn sie umgesiedelt werden. Und ganz besonders muss sie aufpassen, wenn es sich bei den Betroffenen um Indigene handelt. Denn für die gibt es bei der Weltbank eigene Schutzstandards – zum Missfallen mancher Mitgliedsländer. Als die Bank im vergangenen Jahr nach langer Debatte neue Umwelt- und Sozialstandards beschloss, hätten es vor allem einige afrikanische Länder wie Äthiopien, Kenia und Tansania gern gesehen, dass für sie eine Ausnahme gemacht wird: Ihnen solle es von Fall zu Fall überlassen bleiben, ob sie den Indigenen-Schutz anwenden wollen oder nicht, forderten sie. Ohne Erfolg: Auch in den reformierten Standards, die ab 2018 gelten, genießen indigene Völker besonderen Schutz.

Seit den 1980er Jahren hat die Weltbank die Regeln für Indigene mehrfach erneuert. Der Schutz wurde immer besser, sagt Knud Vöcking von der Organisation Urgewald, die die Arbeit der Bank kritisch beobachtet. Am Anfang ging es lediglich darum, Nachteile für Indigene zu vermeiden. Nach und nach wurden die Vorgaben so ausgeweitet, dass indigene Gemeinden über Projekte in ihren Siedlungsgebieten mitentscheiden und einen möglichst großen Nutzen daraus ziehen sollen. Die Reform im vergangenen Jahr hingegen sei ein Rückschritt, sagt Vöcking. Die Zustimmung der Anwohner zu einem Projekt sei in Zukunft nur noch nötig, wenn gravierende Nachteile zu erwarten seien. Vorher sei sie obligatorisch gewesen, sobald ein Projekt indigenes Siedlungsgebiet berührt.

Die Vorbehalte von Regierungen in Afrika haben damit zu tun, dass auf dem Kontinent anders als in Lateinamerika schwer zwischen indigenen – eingeborenen – und anderen Einwohnern unterschieden werden kann. Welcher Afrikaner ist nicht indigen in Afrika? Dazu kommt, dass in einigen Ländern wie Kenia oder Ruanda Spannungen und Konflikte zwischen ethnischen Bevölkerungsgruppen herrschen. Warum sollten einige besseren Schutz genießen als andere?

Indigen ist, wer sich selbst dafür hält

Laut den Weltbank-Kriterien ist nicht entscheidend, ob jemand wirklich „eingeboren“ oder irgendwann einmal in ein Siedlungsgebiet eingewandert ist. Die Schutzvorkehrungen für Indigene gelten, sobald eine Volksgruppe eine besonders enge kulturelle und für das Überleben wichtige Beziehung zu ihrem Wohnort hat, ihr Leben von eigenen kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Institutionen geregelt wird und sie eine eigene Sprache spricht. Das gilt etwa für die verschiedenen Pygmäen-Gruppen in Zentralafrika, die dort seit Menschengedenken im und vom Regenwald leben.

In der Planung von Projekten muss die Weltbank mithilfe von Sachverständigen prüfen, ob im Projektgebiet Leute wohnen, die diese Kriterien zu Recht für sich in Anspruch nehmen. Mit anderen Worten: Indigen ist, wer sich selbst dafür hält und das von einem Ethnologen bestätigt bekommt. Dass eine westliche Entwicklungshilfeorganisation bestimmt, ob eine Gruppe indigen ist und besonders geschützt werden muss, stößt vielen Regierungen in Afrika sauer auf. In der Diskussion über die Reform der Weltbank-Standards fuhren sie schweres  Geschütz auf: Schon wieder nehme es sich der Westen heraus, Bevölkerungsgruppen in Afrika nach bestimmten Kriterien zu klassifizieren. Wohin das führen könne, habe der Völkermord der Hutu an den Tutsi 1994 in Ruanda gezeigt. Die Spaltung der ruandischen Bevölkerung anhand ethnischer Merkmale war besonders von den Kolonialmächten Belgien und Deutschland vorangetrieben worden.

Auch die Anwendung der Indigenen-Standards in der Praxis ist mit einigen Fallstricken verbunden. Das Inspection Panel der Weltbank prüft Beschwerden gegen von der Bank finanzierte Projekte. Im vergangenen Jahr hat es einen Bericht vorgelegt, in dem es seine Erfahrungen mit dem Indigenen-Schutz zusammenfasst. Die Probleme fangen oft schon bei der Identifizierung an, aber die meisten Beschwerden gibt es, weil indigene Gruppen sich nicht angemessen an der Projektplanung beteiligt fühlen.

Besser alle schützen?

Ein Fall aus Kenia macht deutlich, dass der Begriff des „indigenen Volkes“ eine Homogenität suggeriert, die vermutlich selten der Wirklichkeit entspricht. Und er macht deutlich, wie knifflig es in der Projektpraxis sein kann, den Indigenen-Schutz mit anderen Standards etwa zu den Rechten von Frauen zu vereinbaren. Im Südwesten von Kenia mussten mehrere Gruppen von Massai wegen eines Geothermie-Kraftwerks umgesiedelt werden. Um das möglichst einvernehmlich über die Bühne zu bringen, richtete die Bank zusammen mit den Dorfbewohnern ein Komitee ein, das die Massai in den Beratungen mit der kenianischen Elektrizitätsgesellschaft und der Weltbank vertreten sollte.

Zu dem Komitee gehörten unter anderem Frauen, junge Leute und Menschen mit Behinderung. Darüber beschwerten sich die Ältesten der Gemeinden, die bei den Massai normalerweise alleine das Sagen haben. Das Inspection Panel rügte die Bank, sie habe diese traditionellen Entscheidungsstrukturen missachtet. In seiner Antwort erklärte das Management, man habe mit dem Komitee versucht, die Dorfbewohner in „kulturell angemessener Weise“ zu beteiligen und Bevölkerungsgruppen einzubinden, die in der von alten Männern dominierten Massai-Gesellschaft keine Stimme haben.

Autor

Tillmann Elliesen

ist Redakteur bei "welt-sichten".
Prompt gab es Streit über die Häuser, in die die Dorfbewohner umgesiedelt werden sollten. Die Wahl fiel auf gemauerte Häuser mit Steinböden, für die sich laut Weltbank vor allem die Frauen und die jüngeren Leute stark gemacht hatten – einfach um es etwas moderner, bequemer und sauberer zu haben. Die älteren Massai-Männer hingegen hätten es gern so gehabt wie immer: einfach und aus Lehm. Eines ihrer Argumente: In den neuen Häusern sei es ihnen nicht möglich, ihrer „indigenen Kultur“ folgend Ziegenhäute mit Pflöcken am Boden zu befestigen, um Besuch auf traditionelle Weise zu empfangen.

Ein Fachmann, der nicht namentlich zitiert werden will, sagt, in vielen Beschwerdefällen sei das Indigenen-Argument künstlich aufgepropft; meistens gehe es um wirtschaftliche Ansprüche oder politische Anliegen, die mit der Beschwerde erreicht werden sollen. „Und wenn das nicht zieht, dann werden halt die Ziegenhäute ausgepackt.“ Nach dieser Lesart sind Regeln speziell für Indigene überflüssig: Die für alle geltenden Schutzstandards wie die allgemeine Umsiedlungsrichtlinie reichen. Die Sonderregeln führen demnach nur dazu, dass die Bank von Projekten in Gebieten mit indigenen Völkern schneller die Finger lässt als anderswo, um sich möglichen Ärger zu ersparen – mit der Folge, dass in diesen Gebieten sinnvolle Entwicklungsvorhaben unterbleiben.

Knud Vöcking von Urgewald sieht das anders: „Im Westen gelten traditionell lebende indigene Völker vielen schon immer als rückständig und unzivilisiert.“ Das solle mit Entwicklungsprojekten geändert werden. Genau vor solcher „Zwangsbeglückung“ sollten die Weltbank-Standards die Indigenen schützen.

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erschienen in Ausgabe 3 / 2017: Indigene Völker: Eingeboren und ausgegrenzt
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