Ermittlungen im Minenfeld

Strafgerichtshof
Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs kann nur mit Hilfe von Staaten ermitteln – und auch das nur eingeschränkt. Sie muss stets politische Rücksichten nehmen.

Ahmad al-Faqi al-Mahdi bekennt sich am 22. August 2016 schuldig wegen Kriegsverbrechen. Mit dunklem Anzug, rechteckiger Brille und einem Ziegenbart steht der ehemalige Dschihadist von Ansar Dine, einer mit al-Qaida verbündeten Gruppe aus der Sahelzone, drei Richtern des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) gegenüber. Er gibt zu, die Zerstörung von neun Mausoleen und des Tors der Moschee Sidi Yahia in Timbuktu überwacht zu haben.

Im Frühsommer 2012 haben die Dschihadisten, die sich in Nord-Mali zu Herrschern aufgeschwungen hatten, mit Spitzhacken und Meißeln die Monumente eingerissen, die zum Weltkulturerbe der UNESCO zählen. Der Bevölkerung verboten die Besatzer „götzendienerische“ Praktiken für islamische Heilige. Vier Jahre später bedauert der Täter, ein Kind Timbuktus, auf der Anklagebank auf Arabisch, sich mit „fehlgeleiteten Gruppen“ eingelassen zu haben. Dann bittet er die Malier um Entschuldigung. Das Urteil lautet auf neun Jahre Gefängnis.

Ahmad al-Faqi al-Mahdi ist der vierte Verurteilte, seit der IStGH Mitte 2002 seine Arbeit aufgenommen hat. Ein Journalist in Malis Hauptstadt Bamako findet in dem Prozess den schalen Beigeschmack des Unvollendeten: Die Anführer der Besetzung Timbuktus seien dem Strafgerichtshof noch nicht ins Netz gegangen. Einige von ihnen hätten sogar an den schwierigen Nachkriegsverhandlungen mit Malis Regierung teilgenommen,  das sichere ihnen Straffreiheit. Menschenrechtsorganisationen dagegen begrüßen das Urteil gegen al-Mahdi. Sie kritisierten aber, dass er nicht für alle seine mutmaßlichen Verbrechen verfolgt worden sei: Während der Besetzung von Timbuktu war al-Mahdi Anführer der Hesbah. Diese Sitten-Brigade sollte die Bevölkerung einer strengen Scharia unterwerfen und verbreitete Angst und Schrecken.

In Mali gilt der Angeklagte nicht als Schlüsselfigur der Dschihadisten. Er gehörte weder zu den Planern der Verbrechen noch zu den bloßen Befehlsempfängern, sondern stand dazwischen. Der Auftrag des IStGH ist, die Urheber von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen – er zielt auf die Hauptverantwortlichen an der Spitze. Al-Mahdi hat dafür gesorgt, dass Verbrechen ausgeführt wurden, die andere planten. So ist er ins Visier des Anklägers geraten – umso mehr, als er mit der Anklage zusammenarbeitet. In langen Verhören hat er detailliert die Besatzung und das Vorgehen der Dschihadisten geschildert und ist damit zu einem entscheidenden Zeugen für künftige Ermittlungen geworden.

Der Ankläger hat seine Anschuldigungen auf die Zerstörung der kulturellen Stätten beschränkt, weil es für ihn außerordentlich schwierig war, Ermittler in den unsicheren Norden Malis zu schicken. Zudem war al-Mahdi nicht auf der Flucht. Der Dschihadist war im Oktober 2014 in Niger festgenommen worden, als er mit einem Waffenkonvoi aus Süd-Libyen Richtung Mali reiste. Zu diesem Zeitpunkt war Eile geboten: Die Dschihadisten drohten, ihre Waffenbrüder, die in Niger im Gefängnis saßen, gewaltsam zu befreien. Auf Grundlage eines Haftbefehls des IStGH wurde Ahmad al-Mahdi im September 2015 nach Den Haag überstellt, um sich wegen Beteiligung an der Zerstörung der Mausoleen zu verantworten. Der Anklage fehlte die Zeit, den Fall auszuweiten. Und sie machte aus dem Prozess ein Symbol für die Bestrafung von Angriffen auf das kulturelle Erbe der Menschheit. Das hat die UN-Wissenschafts- und Kulturorganisation UNESCO begrüßt – zumal der Islamische Staat dabei war, das Kulturerbe in Syrien, dem Irak und Libyen zu zerstören.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Ankläger einen Prozess quasi mit einem Etikett versieht. Der Fall Thomas Lubanga, eines Milizenführers aus dem Osten der Demokratischen Republik Kongo, wurde als Fall der Kindersoldaten gekennzeichnet. Lubanga wurde nur für die Rekrutierung von Kindern für seine Truppen verurteilt. Die Ermittler des Anklägers hatten große Mühe, im Kongo Beweise zusammenzutragen. Sie setzten Mittelsleute ein, von denen einige versuchten, die Untersuchungen in eine bestimmte Richtung zu lenken – sei es aus politischen Gründen oder aus Gewinnsucht, denn die Anklage bezahlte sie dafür, Zeugen zu identifizieren. Im Zeugenstand sollte dann eine ganze Reihe von ihnen lügen und behaupten, der Angeklagte habe sie rekrutiert.

Zur Zeit dieser Ermittlungen, in den Jahren 2004 und 2005, steckte die Anklagestrategie des IStGH noch in den Kinderschuhen. Der erste Chefankläger Luis Moreno Ocampo beging viele Fehler. Zum Kongo beschränkte er seine Anschuldigungen auf wenige Sachverhalte und ließ etwa die Frage nach der Verwicklung der Regierungen Ugandas und Ruandas außen vor; beide machten sich ethnische Spaltungen zunutze, um den Osten des Kongo mit Hilfe von Milizen zu besetzen und Bodenschätze zu plündern. Das Ergebnis war für die Rechtsprechung ein Desaster: Die bisher gegen kongolesische Milizenführer verhängten Urteile spiegeln nur die ethnische Dimension des Konflikts wider – die Verwicklungen der Nachbarländer wurden vergessen.

Mali ist ein Mitgliedsstaat des IStGH. Der kann daher alle verfolgen, die auf Malis Staatsgebiet Verbrechen begangen haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bamako selbst hat – wie zuvor die Regierungen von Uganda, der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik und der Elfenbeinküste – den IStGH im Juli 2012 gebeten, sich einzuschalten. Fatou Bensouda, die neue Chefanklägerin, eröffnete sofort eine erste Prüfung. Dieser Schritt geht immer einer Ermittlung voraus und wurde stets getan, wenn eines der 124 Mitgliedsländer dem IStGH einen Fall antrug. Das Büro des Anklägers muss feststellen, ob die fraglichen Verbrechen in seine Zuständigkeit fallen und ob der betreffende Staat die Mittel und den politischen Willen hat, die Täter vor eigene Gerichte zu stellen. Danach wird entscheiden, ob eine Ermittlung beginnt oder nicht. Die Vorprüfungen können Jahre in Anspruch nehmen wie im Fall Afghanistan. Sie sollen von neuen Verbrechen abschrecken oder die Staaten dazu zu bringen, die Täter vor eigene Gerichte zu stellen.

Bisher hat der IStGH Vorprüfungen zu zehn Staaten eröffnet, darunter Ukraine, Israel-Palästina, Irak, Afghanistan und Kolumbien. Sie ermöglichen es dem Gericht auch, seinen Anspruch auf Universalität zu zeigen und der Kritik entgegenzutreten, es interessiere sich nur für Verbrechen auf dem afrikanischen Kontinent. Doch es ist nicht zu leugnen, dass das Gericht seine bisher etwa 30 Haftbefehle nur gegen Afrikaner ausgestellt hat. Ende Oktober haben Burundi, Gambia und Südafrika das Gericht des „Neokolonialismus“ bezichtigt und damit begründet, dass sie aus dem 1998 in Rom unterzeichneten Gründungsstatut aussteigen wollen.

In jeder Phase eines Prozesses muss die Anklägerin den politischen Kontext im Auge behalten, denn sie benötigt für Ermittlungen und für Verhaftungen ein Minimum an Kooperation von den Staaten. Für den Internationalen Strafgerichtshof sind rund 180 Ermittler und Analysten tätig, er hat aber keine Polizeibefugnisse. In Mali musste man bis zum Januar 2013 und zur französischen Militärintervention „Opération Serval“ warten, bis die Anklägerin Ermittlungen aufnahm. Dies erlaubte es Frankreich, die Rechtmäßigkeit seiner Intervention zu untermauern. Für die Anklägerin wiederum war es ein Mittel, sich Frankreichs Unterstützung zu sichern. Mehrere Quellen aus dem Gericht deuten darauf hin, dass sie sogar die französischen Behörden bat, sich an den Ermittlungen zu beteiligen; damit riskierte sie ein Bündnis mit einer Konfliktpartei. Paris lehnte ab.

Seit den ersten Ermittlungen 2004 hat das Büro des Chefanklägers oft quasi mit Hilfe von Bevollmächtigten gehandelt: Es hat sich auf Berichte von nichtstaatlichen oder internationalen Organisationen wie der Vereinten Nationen gestützt und sogar Konfliktparteien aufgefordert, für das Gericht Beweise zu sammeln. Im Fall Libyen hat die Anklage drei Haftbefehle ausgestellt – gegen Muammar Gaddafi, seinen Sohn Saif al-Islam und den Chef des militärischen Geheimdienstes Abdullah as-Sanusi –, ohne einen Fuß auf libyschen Boden gesetzt zu haben. Sie beruhten allein auf Beweisen, die überwiegend die Rebellen geliefert hatten, die nach dem Sturz des Regimes im Oktober 2011 die Macht an sich rissen.

Tripolis hatte den Vertrag von Rom nicht ratifiziert – der IStGH wurde in Libyen vom UN-Sicherheitsrat eingeschaltet. Ungewöhnlich schnell nahm die Anklage Ermittlungen auf und verlieh der Militärintervention in Libyen, deren Ziel der Sturz des Regimes Gaddafi war, ein moralisches Gütesiegel. Bereits 2005 hatte der UN-Sicherheitsrat den IStGH ermächtigt tätig zu werden, damals wegen Verbrechen in Darfur im Nordwesten des Sudan. Aber drei der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats – die USA, China und Russland – sind nicht Mitgliedsstaaten des  Gerichts und daher weitgehend vor seinen Verfahren geschützt. Die Fälle Libyen und Sudan haben den Verdacht weiter genährt, dass der Gerichtshof doppelte Standards anlegt.

Autor

Stéphanie Maupas

ist freie Journalistin in Den Haag und berichtet unter anderem für die französische Tageszeitung „Le Monde“. Ihr Roman über den Internationalen Strafgerichtshof „Le Joker des puissants“ ist bei Editions DonQuichotte erschienen (Januar 2016).
Als die Chefanklägerin 2013 Ermittlungen im Fall Mali aufnahm, hatte sie zwei Richtungen im Blick. Zum einen ging es um die Ermordung von mehr als 150 malischen Militärs in der Gemeinde Adjelhoc im Januar 2012, zum anderen um die Besetzung von Timbuktu durch die Dschihadisten. Die Sicherheitslage in Adjelhoc, das regelmäßig von bewaffneten Gruppen angegriffen wurde, veranlasste die Chefanklägerin, diesen Teil der Ermittlungen auszusetzen. Es war unmöglich, vor Ort rechtsmedizinische Gutachten zu erstellen – trotz Unterstützung von der Mission der Vereinten Nationen zur Stabilisierung der Lage in Mali (MINUSMA) bei Sicherheit und Logistik. Mit ihr wie mit der malischen Regierung hat der IStGH ein Kooperationsabkommen geschlossen.

Der Fall Mali ist der erste, den die Chefanklägerin Fatou Bensouda nach ihrer Wahl durch die Mitgliedsstaaten des IStGH Ende 2011 aufgegriffen hat. Sie hat die Ermittlungsstrategien ihres Vorgängers Luis Moreno Ocampo, dessen rechte Hand sie war, verändert. Denn es mussten bereits acht der vom Gericht angestrengten Prozesse eingestellt werden, weil es an soliden Beweisen mangelte. Deshalb ist etwa das Verfahren zu Kenia zusammengebrochen, das sechs Personen ins Visier nahm, darunter Präsident Uhuru Kenyatta. Auch der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, drohte dem Gericht zu entwischen. Bensouda verzögerte den Prozess um ein Jahr, um den Fall noch einmal vorzubereiten, bis sie im Januar 2016 den Prozess eröffnete.

Die obersten Verantwortlichen zu belangen ist schwierig: Die Anklage muss eine Verbindung aufzeigen zwischen Angeklagten, die häufig in ihren Büros oder Generalstäben geblieben waren, und Massakern. Sie muss beweisen, dass Absicht hinter den Verbrechen stand – etwa eine ethnische Säuberung vorzunehmen oder Gegner mit Gewalt niederzuhalten. Die Befehlskette muss präzise ermittelt werden. Um die Verantwortung der Planer und Befehlshaber zu beweisen, muss die Anklage Zeugen aus dem inneren Kreis finden – Zeugen, die an einem verbrecherischen System mitgewirkt haben und dann kehrtmachen und bereit sind, mit dem Gericht zu kooperieren. Sie braucht aber auch materielle Beweise: Waffenverkäufe, Befehle, Sitzungsprotokolle, Satellitenbilder. Die sind häufig in den Händen von Staaten oder internationalen Organisationen. Wie stark die bereit sind, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, hängt oft sehr von geopolitischen Interessen ab. Auch darauf muss Fatou Bensouda Rücksichten nehmen.

Aus dem Französischen von Bernd Stößel.

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erschienen in Ausgabe 12 / 2016: Energie für alle
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