Exit aus den EPAs

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Das Brexit-Votum hat Folgen für die Handelsabkommen (EPAs) zwischen der EU und afrikanischen Ländern. Die Ostafrikanische Gemeinschaft hat die Unterzeichnung ausfallen lassen. Scheitern die Abkommen am drohenden Austritt der Briten?

Eigentlich sollte das EPA zwischen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) und der EU am Rande der UN-Welthandelskonferenz in Nairobi am 18. Juli unterzeichnet werden. Tansania hatte jedoch seine Zustimmung nach dem Brexit-Votum zurückgezogen. Es ist wie drei weitere Mitglieder der Gemeinschaft – Burundi, Ruanda und Uganda – nicht auf das EPA angewiesen. Denn diese vier gehören zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LCD) und profitieren von der EU-Regel, die diesen erlaubt, alle Waren außer Waffen zollfrei nach Europa auszuführen. Kenia hingegen ist nicht mehr als LCD klassifiziert und müsste, wenn kein EPA geschlossen wird, für seine Exporte von Schnittblumen, Tee, Gemüse und Fisch in die EU Zölle von 5 bis 9 Prozent gewärtigen. Das beträfe fast ein Drittel seines Außenhandels.

Die EAC hatte deshalb widerwillig das Abkommen mit der EU ausgehandelt, um ihre Zollunion untereinander zu erhalten. Die Aussicht auf das britische Ausscheiden aus der EU hat jedoch die Lage verändert. Vor allem für Tansania und auch für Uganda ist der Zugang zum britischen Markt wichtig, und das EPA gewährleistet den nicht mehr: Wie immer die künftigen Handelsregeln zwischen der EU und Großbritannien ausfallen, sind Handelsbarrieren zwischen einer EU-Freihandelszone mit Ostafrika und dem Vereinigten Königreich zu erwarten.

Während der Nutzen des EPA für Tansania sinkt, bleiben die Kosten: Entsprechend der von der Welthandelsorganisation vorgegebene Bedingung der Gegenseitigkeit müssen EPA-Länder für den Zugang zum EU-Markt ihre eigenen Märkte weitgehend öffnen. Tansanias Vertreter in der EAC hat den Missmut anlässlich der Absage der EPA-Unterzeichnung formuliert: "Mit der Art und Weise, wie das EPA aufgestellt ist, wird es nicht den wichtigsten Industrien in Ostafrika dienlich, sondern führt stattdessen zu deren Zerstörung". Kenia und die EAC insgesamt sind nun in einem Dilemma. Ein kenianischer Vertreter hat in der parlamentarischen Versammlung der EAC dazu aufgerufen, "sorgfältig auf die Bedenken Tansanias zu hören" und gemeinsam die Auswirkungen des Brexit zu erörtern.

Müssen die Abkommen neue formuliert werden?

Schwierigkeiten haben die Brüsseler Freihändler auch mit mindestens zwei anderen EPA. Botswana, Namibia und Swasiland, drei Teilnehmerländer des Abkommens mit der Wirtschaftsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), sowie Ghana und die Elfenbeinküste im Fall des westafrikanischen EPA sind im Verzug mit der Ratifizierung. Die Gefahr besteht, dass auch diese beiden Abkommen nicht am 1.Oktober in Kraft treten können.

Die EU-Kommission hat schon vor Monaten rechtliche Schritte vorbereitet, um den fünf Ländern und Kenia zu Oktober den freien Zugang zum EU-Markt aufzukündigen. Den genießen sie unter dem Abkommen mit der Gruppe afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (AKP), dessen Handelsbestimmungen am 1. Oktober auslaufen und durch die EPA ersetzt werden sollen. Nun fürchten die EU-Freihändler offenbar, dass mit dem Auszug der Briten das ganze Gebäude der EPA zusammenfällt. Die Abkommen enthalten die Bestimmung, dass sie für Großbritannien gelten, und müssen daher neu formuliert und verhandelt werden. Sie müssen dann auch neu ratifiziert werden. Denn sie betreffen nicht nur den Außenhandel (wofür Brüssel allein zuständig ist), sondern auch andere Bereichen, so dass nationale Parlamente zustimmen müssen. Das Verfahren eröffnet den fünf Staatengruppen, die bisher ein EPA ausgehandelt haben (Karibik, Westafrika, Südafrika, Ostafrika und südöstliches Afrika), auch die Möglichkeit, den Inhalt neu zu verhandeln.

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erschienen in Ausgabe 9 / 2016: Tourismus: Alles für die Gäste
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