Es war ein langes Ringen: Nach einjährigen Verhandlungen haben sich die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten auf Leitlinien für eine neue Verordnung geeinigt, die den Handel mit den sogenannten Konfliktmineralien regulieren soll. Die Verordnung verpflichtet Importeure von Zinn, Wolfram, Tantal und Golderzen sicherzustellen, dass sie mit dem Kauf der Rohstoffe keine bewaffneten Konflikte finanzieren.
Die Sprecherin für Entwicklungspolitik der dänischen Grünen im EU-Parlament, Judith Sargentini, begrüßte die Abmachung, die die Unternehmen zu mehr Transparenz zwinge. Gegenüber dem Vorschlag der Kommission, der lediglich eine freiwillige Selbstzertifizierung vorsah, sei die Verordnung ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Vertreter von Entwicklungsorganisationen zeigen sich dagegen enttäuscht. Ihr größter Kritikpunkt: Die Verpflichtung gilt nur für den Weg zwischen Mine und Schmelze – also für Unternehmen, die Rohstoffe abbauen, direkt importieren oder schmelzen. Hersteller, die bereits verarbeitete Rohstoffe einkaufen, werden nicht belangt. „Die Mehrheit der europäischen Unternehmen – etwa aus der Automobil- und Elektroindustrie – werden damit völlig aus ihrer Verantwortung entlassen“, kritisiert Pirmin Spiegel, Geschäftsführer von Misereor. Das EU-Parlament sowie ein breites Bündnis nichtstaatlicher Organisationen hatten sich für eine Kontrolle der kompletten Lieferkette ausgesprochen.
Kommt die Länderliste?
Nicht durchsetzen konnten sich die Organisationen zudem mit ihrer Forderung, die Regelung auf weitere Rohstoffe, etwa Kupfer oder Diamanten, auszuweiten. Von der Regelung betroffen ist die Einfuhr von Zinn, Wolfram, Tantal und Golderzen – Mineralien, die vorwiegend in Handys und Laptops sowie in Autos oder Glühbirnen verarbeitet werden.
Anders als der amerikanische Dodd-Frank Act zur Kontrolle der Konfliktmineralien soll die europäische Verordnung nicht nur bei Importen aus der Demokratischen Republik Kongo und den angrenzenden Staaten greifen. Offen ist jedoch, ob die Regel für alle Importe gilt, oder auf bestimmte Regionen beschränkt wird. In diesem Fall bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen Länder, die auf der Liste geführt werden, schlicht boykottieren, statt sich um eine Verbesserung der Menschenrechtssituation zu bemühen, warnt Michael Reckordt, Koordinator des Arbeitskreises Rohstoffe. Unklar ist zudem, ob und wann Sanktionen gegen Unternehmen ausgesprochen werden, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten verletzen.
Die technischen Details der neuen Verordnung sollen in den kommenden Monaten erarbeitet und dann dem Ministerrat sowie dem EU-Parlament zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden.
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