Anders als von den Finanzbehörden behauptet, verbiete das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten, sondern schließe lediglich die Förderung von Parteien aus, heißt es in der 15-seitigen Klagebegründung. Das Finanzamt hatte dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit mit dem Argument entzogen, Attac sei zu politisch.
Vor allem der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Dagegen legte Attac Einspruch ein, den das Finanzamt im Januar zurückwies. Mitglieder und Unterstützer von Attac können nun ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Das Netzwerk strengte daraufhin eine Klage vor dem Hessischen Finanzgericht an.
Die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung ist sei ohne politische Aktionen und ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung überhaupt nicht denkbar, heißt es in der Klagebegründung weiter. Die Abgabenordnung verbiete gemeinnützigen Organisationen nur Tätigkeiten, die „unmittelbar oder mittelbar einer Unterstützung oder Förderung politischer Parteien“ dienen. Das Gericht müsse nun entscheiden, ob die Finanzbehörden das Gesetz falsch auslegen.
Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ angestoßen, die im Juli vergangenen Jahres die Arbeit aufgenommen hat. Ihr haben sich mehr als 60 Vereine und Stiftungen angeschlossen, darunter Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International und Oxfam.
Neuen Kommentar hinzufügen