Die Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) ist ein Instrument des 2006 geschaffenen Menschenrechtsrates. Im Unterschied zu Prüfungen zu spezifischen Menschenrechtsverträgen durch die zuständigen UN-Ausschüsse beurteilen sich beim UPR die UN-Mitglieder im Rahmen eines „Peer Review“ gegenseitig. Über 100 Staatenvertreter waren anwesend, um Fragen zu stellen und Empfehlungen abzugeben. Viele von ihnen waren durch Lobbyarbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen auf die Sitzung vorbereitet worden. Deswegen gab es auch besonders viele Bemerkungen zur entwicklungspolitischen Leistung Österreichs.
Bangladesch, Benin, China, Senegal und Uganda forderten Österreich auf, die ODA-Quote endlich auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Trinidad und Tobago empfahl, den Menschenrechtsansatz in österreichischen Entwicklungsprojekten anzuwenden. Palästina war es ein Anliegen, dass Österreich seine Aufsicht über die Geschäfte österreichischer Unternehmen im Ausland verbessere. Neun Staaten empfahlen, dass Wien das Zusatzprotokoll zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) ratifiziert. Das würde den Weg freimachen für Beschwerden im Falle von Verletzungen dieser Rechte. Der WSK-Pakt verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Verwirklichung der Rechte unter anderem auf Nahrung, würdige Arbeitsbedingungen und Bildung auch in anderen Staaten voranzutreiben, etwa mit Entwicklungshilfe oder über die internationale Zusammenarbeit.
Nur Männer kommen zu Wort
Österreichs Außenministerium (BMEIA) hatte im vergangen Januar einen Berichtsentwurf mit dem Ersuchen um Stellungnahme an alle Bundesministerien und Bundesländer gesandt. Außerdem wurde er ins Netz gestellt, damit auch Organisationen der Zivilgesellschaft Stellung nehmen konnten. Dem kamen zahlreiche NGOs nach. Der Staatenbericht sei im Lichte dieser Stellungnahmen nochmals überarbeitet worden, heißt es auf der Homepage des BMEIA.
Grundlage für die Prüfung sind neben dem Staatenbericht Informationen der UN-Institutionen und der Zivilgesellschaft. Beobachtern fiel auf, dass für Österreich nur Männer sprachen, was den Vorwurf der nicht voll umgesetzten Gleichberechtigung von Frauen nicht gerade entkräftete. Besonders kritisiert wurden zudem die schlechte Situation von Flüchtlingen und Migranten sowie die Zunahme von Rassismus.
Im Rahmen des Dialogs wurden 229 Empfehlungen abgegeben. Davon hat Österreich laut dem Außenministerium 135 bereits akzeptiert und 23 abgelehnt, darunter die Aufforderung, Zivildienstleistende gleich zu bezahlen wie Wehrdienstleistende und nach Antritt des Wehrdienstes eine nachträgliche Verweigerung zuzulassen. Die Entscheidung zu den restlichen 71 Empfehlungen wurde vertagt. Angenommen wird der Bericht bei der Tagung des UN-Menschenrechtsrates im März 2016.
Die AG Globale Verantwortung will in den kommenden Jahren regelmäßig nachfragen, ob und wie die Regierung die Empfehlungen umsetzt. 2020 werde sich zeigen, ob Österreich als eines der reichsten Länder der Welt tatsächlich alles Mögliche getan hat, um mehr Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen, sagt die Geschäftsführerin Annelies Vilim: „Als Zivilgesellschaft werden wir die Erledigung der Hausaufgaben weiterhin laufend einfordern.“
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