(27.02.2015) Die Kirchen und die Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, wie sie mit dem Kirchenasyl umgehen wollen – zumindest bis zum Herbst.
Die katholische und die evangelische Kirche hatten sich Anfang der Woche mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen, um über eine Lösung des Streits zu beraten. Politiker, allen voran Innenminister Thomas de Maizière, hatten Kirchengemeinden in Deutschland dafür kritisiert, von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen Unterschlupf zu gewähren. De Maizère hatte das als unvereinbar mit staatlichem Recht kritisiert und mit der Einführung der Scharia verglichen. Diesen Vergleich hat der Innenminister inzwischen bedauert und zurückgenommen.
Das BAMF hatte als Reaktion auf die wachsende Zahl von Kirchenasylfällen angekündigt, die in den Gemeinden schutzsuchenden Menschen als „flüchtig“ einzustufen. Das hätte die Frist, in der sie nach dem EU-Asylverfahren in das Land abgeschoben werden dürfen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben, von sechs auf 18 Monate verlängert. Darauf will das Amt nach dem Gespräch mit den Kirchen nun vorerst verzichten, erklärten der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann, am Freitag gegenüber der Presse.
„Uns liegt am Herzen, dass das Kirchenasyl in seiner bisherigen Form erhalten bleibt. Das ist nun bis zum Herbst ohne Einschränkung möglich“, sagte Jüsten. Bis dahin wollen die Kirchen und das BAMF eine neue Zusammenarbeit bei Kirchenasylfällen erproben, heißt es in einer Pressemitteilung der EKD. So sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle noch einmal vom Bundesamt überprüfen zu lassen, möglichst bevor die betroffenen Flüchtlinge in das Kirchenasyl aufgenommen werden. Bis zum 20. Februar waren bundesweit in 226 Gemeinden 411 Flüchtlinge im Kirchenasyl.
Die Kirchenvertreter betonten nach dem Gespräch mit dem BAMF, es gehe nicht darum, den Rechtstaat in Frage zu stellen. Das Kirchenasyl sei auch nicht als systematische Kritik am EU-Asylverfahren zu verstehen. (ell)
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