In zwei Mitteilungen bekräftigen die drei Kommissare Karel De Gucht (Außenhandel), Michel Barnier (Binnenmarkt) und Algirdas Semeta (Zoll) das gemeinsame Vorhaben, innerhalb wie außerhalb der EU den Schutz von geistigen Eigentumsrechten (Intellectual Property Rights, IPR) zu stärken. Seit einer letzten Strategie dazu von 2004 hätten sich die Produktion und der Handel von patent- und markengeschützten Waren und Diensten erheblich verändert. Es sei deshalb nötig, die vorhandenen Mittel und Verfahren zum Schutz von geistigem Eigentum an die neuen Anforderungen anzupassen.
Die vorgesehenen Maßnahmen zielen zum einen auf den EU-Binnenmarkt: Dort soll stärker auf die Sorgfaltspflicht der Unternehmen gepocht werden, der Zugang zu rechtlichen Verfahren erleichtert und die Zusammenarbeit der EU-Staaten verbessert werden, vor allem beim Austausch von Informationen.
Doch der Schwerpunkt der Mitteilungen liegt auf dem Schutz geistiger Eigentumsrechte außerhalb der EU. So müsse etwa der multilaterale Schutzrahmen weiter ausgebaut und gefestigt werden. Die Grundlage dafür sind die in den Welthandelsabkommen getroffenen Bestimmungen. Die Kommission will jedoch in bilateralen Handelsabkommen mit einzelnen Ländern und Regionen einen wesentlich weiter gehenden Schutz durchsetzen, etwa in den Wirtschaftsabkommen (EPA) mit den assoziierten Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP).
Alle zwei Jahre wird geprüft, wo Eigentumsrechte verletzt werden
Die Kommission sichert diesen Ländern Beistandsprogramme für technische Hilfe und Ausbildung zu, um die Kapazitäten der zuständigen Behörden wie des Zolls oder der Justiz zu fördern. Schon heute fließt ein Teil der EU-Entwicklungshilfe, die den Handel der Partnerländer ankurbeln soll (Aid for Trade), in diese Bereiche. Dies soll nicht zuletzt dazu dienen, Inhaber geistiger Eigentumsrechte aus der EU besser zu schützen. Alle zwei Jahre sollen die Länder identifiziert und aufgelistet werden, in denen „besondere Anstrengungen“ nötig wären, um die Achtung von geistigen Eigentumsrechten zu verbessern.
Für Staaten, die „ernste“ Mängel aufweisen, soll nach dem Willen der Kommission im äußersten Fall die Teilnahme an EU-finanzierten Entwicklungsprogrammen beschränkt werden. Das soll jedoch nicht für Programme gelten, die mit Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die für die AKP-Länder reserviert sind, oder dem wichtigsten allgemeinen Entwicklungshilfetopf, dem Development Cooperation Instrument, finanziert werden.
Es ist deshalb fraglich, auf wen denn nun die Drohung zielt. Die Kommission rechnet selber vor, dass fast zwei Drittel der im Jahr 2012 festgestellten Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten von China aus erfolgt seien, der Rest verteile sich überwiegend auf andere südostasiatische Staaten. Diese Länder nehmen allerdings kaum teil an EU-Entwicklungsprogrammen.
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