Zurück nach Italien

Österreich schiebt Flüchtlinge aus Syrien ab, die auf der Durchreise nach Deutschland oder Schweden sind. Von den 1500 Flüchtlingen, die die Regierung ins Land lassen will, sind gerade einmal knapp 300 angekommen.

Der damalige Außenminister Michael Spindelegger hatte im Sommer 2013 erklärt, er würde Christen der Vorzug gegeben. Dagegen hatten selbst katholische Organisationen wie die Caritas protestiert. Humanitäre Erwägungen sollten den Ausschlag geben, nicht die Religion.

Die ersten Flüchtlinge trafen im Oktober in Österreich ein. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner stockte die ursprüngliche Zusage von 500 Flüchtlingen, die Österreich aufnehmen wolle, im April um zusätzliche 1000 auf. Sie bestätigte, dass verfolgte Christen sowie Frauen und Kinder bevorzugt werden sollen.

Bis Mitte April waren laut einem Sprecher des Innenministeriums gerade einmal 286 Flüchtlinge im Land. Dass es nicht schneller gehe, liege nicht allein in der Verantwortung des Ministeriums: Das Nominierungsrecht habe das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR), das die Kandidatinnen und Kandidaten vor allem in den Lagern in den Nachbarländern Syriens auswähle.

Das Flüchtlingskommissariat berücksichtigt nur Kandidaten, die bis einschließlich 31. März vergangenen Jahres in Jordanien als Flüchtling registriert wurden. Damit soll ein weiterer Zustrom ins Fluchtland verhindert werden. Laut dem Innenministerium werden die aufgenommenen Asylwerber nicht nach der Religion unterteilt. Es gehe um die Frage der Schutzbedürftigkeit; dieses Kriterium erfüllten Kinder genauso wie „alleinreisende Frauen oder auch Angehörige einer verfolgten religiösen Minderheit“.

Gleichzeitig macht das Innenministerium auf seiner Homepage darauf aufmerksam, dass nach wie vor keine Asylanträge an österreichischen Botschaften gestellt werden können. Und wer illegal nach Österreich einreist, disqualifiziert sich für Asyl.

Vergangenes Jahr wurden über 1200 syrische Flüchtlinge abgeschoben, die meisten nach Italien. Dazu zwinge die sogenannte Dublin-II-Verordnung der EU, die festlegt, dass Asylverfahren in dem Land stattfinden müssen, wo ein Flüchtling europäischen Boden betritt. Laut Tiroler Fremdenpolizei hatten die meisten der zurückgeschobenen Personen – darunter auch Familien und Schwangere – weder in Italien noch in Österreich um Asyl ersucht, sondern wollten nach Deutschland und Schweden weiterreisen.

Ralf Leonhard

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erschienen in Ausgabe 5 / 2014: Durchlass hier, Mauer dort
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