Daniel M. Brinks, Varun Gauri
The Law’s Majestic Equality?
The Distributive Impact of Litigating Social and Economic Rights
World Bank, Washington DC 2012,
42 Seiten
Die Rechtsprechung bevorzugt die Wohlhabenden und Gebildeten, heißt es oft. Gilt das auch für soziale und wirtschaftliche Rechte, die explizit den Armen nützen sollen? Eine neue Studie der Weltbank zeigt ein gemischtes Bild. Daniel Brinks von der Universität Texas und Weltbank-Forscher Varun Gauri haben die Rechtsprechung zu sozialen und wirtschaftlichen Grundrechten in Indien, Südafrika, Brasilien, Indonesien und Nigeria unter die Lupe genommen. Sie haben sich angeschaut, in welchem Maß sie den ärmsten 40 Prozent der jeweiligen Bevölkerung zugutekommt. Ihre empirischen Befunde sind gemischt – aber das Bild von Justitia, die nur den Reichen dient, lässt sich nicht aufrechterhalten. Am besten schneidet Indien ab: Seine Gerichte befassen sich am ehesten mit Rechtsvorschriften, die den Zugang zum Recht auf Nahrung, Bildung oder medizinische Versorgung verbessern. 84 Prozent der Urteile hätten den Armen genützt, so die Autoren. Auch in Südafrika fanden sie große Vorteile für die benachteiligte Bevölkerung durch Gerichtsurteile, die Gesundheits- und Bildungsfragen betrafen. In Indonesien und Brasilien profitierten Wohlhabende und Arme gleichermaßen, wenn sich Gerichte mit sozialen Grundrechten beschäftigten. In Nigeria dagegen wird in drei Viertel der Gerichtsverfahren die wohlhabende Schicht begünstigt. Die Frage, ob ein „Recht auf Nahrung“, wie es Indien beschließen will, den Armen mehr hilft als ein an Bedingungen geknüpftes Sozialhilfeprogramm, ist damit nicht beantwortet. Aber Brinks und Gauri stellen damit alte Vorurteile gegenüber der Justiz zumindest in Frage.
(gka)
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