Wirtschaftliche Entwicklung ohne transnationale Unternehmen ist in vielen Ländern kaum mehr denkbar. Sie bieten Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung und tragen oft zum Ausbau der Infrastruktur in einer Region bei. Doch wenn dabei Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört werden, tauchen die Konzerne gerne in juristische Grauzonen ab und die Geschädigten haben es schwer, zu ihrem Recht zu kommen.
„Brot für die Welt“, Misereor und das ECCHR wollen das ändern und bringen regelmäßig Anwälte und Juristen aus verschiedenen Ländern an einen Tisch. Nun haben Partner der beiden Hilfswerke den Wunsch geäußert, die gesammelten Informationen über Fallbeispiele und Klagemöglichkeiten einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Daraus entstanden ist der Leitfaden „Making corporations respond to the damage they cause – Strategic approaches to compensation and corporate accountability“. Vorerst ist er nur auf Englisch erhältlich. An einer französischen Übersetzung wird bereits gearbeitet.
Der Leitfaden kann von der ECCHR-Homepage heruntergeladen werden. Gedruckte Ausgaben sind bei „Brot für die Welt“ und Misereor erhältlich.
Die ECCHR-Juristin Claudia Müller-Hoff hat die Ergebnisse aus den Workshops zusammengetragen. In fünf Kapiteln beschreibt sie Interessenskonflikte zwischen Gemeinschaften und Unternehmen und gibt Informationen zur allgemeinen Rechtssituation. Außerdem erläutert sie Strategien zum Umgang mit transnational agierenden Konzernen. Im Mittelpunkt stehen Prävention und sogenannte „soft law“-Mechanismen, die auf die Einsicht und den guten Willen aller Beteiligten setzen.
Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich wie ein Gerichtsverfahren, führen in manchen Fällen aber dennoch zur Entschädigung. Aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse sei es überaus wichtig, dass sich Gemeinschaften, in deren Gebiet transnationale Unternehmen investieren wollen, schon sehr früh auf mögliche Hindernisse bei den Verhandlungen vorbereiten, schreibt Müller-Hoff im Vorwort des Leitfadens.
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