Gesetz gegen Geldwäscherei in der Kritik

Nach dem Umsturz in Tunesien hat die Regierung in Bern verdächtige Konten des früheren Präsidenten Ben Ali umgehend blockiert, ebenso diejenigen des abgewählten Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo. Grundlage ist das Geldwäschereigesetz. Doch die Suche nach weiteren Vermögenswerten zeigt laut Entwicklungsfachleuten und Politikerinnen, dass das Gesetz Lücken hat.

Die Schweizer Regierung (Bundesrat) handelte relativ schnell, als sie vermutlich unrechtmäßig erworbene Gelder des geflohenen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali und seines Umfeldes sperren ließ. Dem Rücktritt des ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak Anfang Februar folgte dieselbe Verfügung. Im Falle des Clans von Ben Ali waren Ende Januar „mehrere Zehnmillionen Franken“ aufgespürt und blockiert worden. Da der Regierungsbeschluss auch Gelder des in den Präsidentschaftswahlen unterlegenen Laurent Gbagbo umfasste, kamen auch Vermögen zweifelhafter Herkunft aus der Elfenbeinküste hervor.

Autorin

Viera Malach

arbeitet für die Presseagentur InfoSüd.

„Um welche Vermögenswerte es sich genau handelt, wollen die Behörden nicht mitteilen“, kritisiert André Rothenbühler, Co-Geschäftsleiter der Aktion Finanzplatz Schweiz AFP. Die Schweiz behaupte gerne, das Geldwäschereigesetz verhindere die Platzierung zweifelhaft erworbener Gelder „politisch exponierter Personen“. Wäre dem so, dürften Vermögen von Ben Ali und Gbagbo gar nicht erst in der Schweiz sein.

Gemäß dem Gesetz müssen die Banken melden, wenn ein „begründeter Verdacht“ besteht, dass Vermögen auf ihren Konten aus Verbrechen stammen. Bei der Meldestelle für Geldwäscherei gehen jedoch nicht viele Verdachtsmeldungen ein. Politisch exponierte Personen gebe es viele, argumentieren Bankiers, man könne eine Personengruppe nicht unter „Generalverdacht“ stellen. Im Fall Tunesien, das ein Rechthilfegesuch auf Rückgaben von Ben-Ali-Vermögen an die Schweiz gestellt hat, werden derzeit Namenslisten ausgetauscht.

Die Regierung sieht schärfere Regeln skeptisch

Entwicklungsorganisationen und Parlamentsmitglieder der Sozialdemokraten (SP) sehen weitere Mängel des Geldwäschereigesetzes: Vermögenswerte wie Immobilien, Kunstwerke oder Rohstoff-Anlagen fallen nicht darunter. Noch vor dem Umsturz in Tunesien hatte SP-Nationalrätin Birgit Wyss eine Anfrage an den Bundesrat eingereicht, er solle prüfen, den Geltungsbereich auf Immobilien auszuweiten. Es wird vermutet, dass Verwandte Ben Alis Villen am Genfersee besitzen. Die Anfrage von Wyss wird deshalb in der Märzsession wohl mehr Gewicht erhalten. Die SP will eine Revision des Geldwäschereigesetzes, die bürgerliche Regierungsmehrheit hingegen sieht schärfere Regelungen für den Finanzplatz Schweiz skeptisch.

Dabei bemüht sich Außenministerin Micheline Calmy-Rey um ein vorbildliches Image und kann als Leistungsausweis die im Februar in Kraft getretene „Lex Duvalier“ vorweisen. Das nach Haitis Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier benannte Gesetz regelt die Rückgabe von Potentatengeldern an Staaten mit schwachen Rechtssystemen und ermöglicht die Einziehung unrechtmäßig erworbener Gelder. Aber auch bei diesem Gesetz sehen Fachleute Lücken. Denn falls „Baby Doc“ Duvalier Einspruch erhebt, müsse die Schweiz mit dem Despoten verhandeln. Besser wäre es, die Beweislast umzukehren. Dann müssten die Duvaliers die Rechtmäßigkeit der Gelder nachweisen, erklärt Mark Herkenrath, Finanzexperte bei Alliance Sud.

 

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erschienen in Ausgabe 3 / 2011: Welthandel: Auf dem Rücken der Armen
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