Geber beraten über ODA-Definition

Im kommenden Jahr will sich der OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) verstärkt Gedanken darüber machen, ob und wie die bisherige Definition von "öffentlicher Entwicklungshilfe" (Official Development Assistance, ODA) verändert oder ergänzt werden könnte. Es müsse darum gehen, einerseits die Leistungen der Geberländer und andererseits deren entwicklungspolitische Wirkungen besser zu erfassen, heißt es im Kommuniqué zu einem Treffen der DAC-Mitglieder Anfang Dezember in Paris.

Die ODA-Definition entscheidet darüber, welche Zahlungen sich die Geber als Entwicklungshilfe anrechnen dürfen. Sie enthält derzeit auch solche Leistungen,deren entwicklungspolitische Wirkungen eher fraglich sind, zum Beispiel Ausgaben für die Unterbringung von Flüchtlingen oder für Studienplätze von Studenten aus Entwicklungsländern. Die Anrechenbarkeit als Entwicklungshilfe ist daher umstritten. Ausgeschlossen sind andererseits Leistungen wie die Förderung von Unternehmen aus den Geberländern, die in ärmeren Ländern investieren wollen, obwohl das entwicklungspolitisch sinnvoll sein kann.

BMZ: Auch private Kapitalflüsse "angemessen würdigen"

Vor allem die Bundesregierung setzt sich nach eigenem Bekunden seit einiger Zeit verstärkt dafür ein, die ODA-Kriterien zu reformieren. Die gegenwärtige Definition "bildet heute nicht mehr das gesamte Spektrum der Entwicklungsbeiträge ab", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Entwicklungsministerium (BMZ), Gudrun Kopp, die Deutschland auf dem DAC-Treffen vertrat. Das derzeitige ODA-Meldesystem werde "von einem Fokus auf konzessionäre öffentliche Flüsse dominiert, deren Bedeutung als Quelle der Entwicklungsfinanzierung stetig abnimmt", heißt es aus dem BMZ. "Angemessen abgebildet und gewürdigt" sollten "auch Beiträge privater und zivilgesellschaftlicher Akteure".

Vor einem Jahr hatte das BMZ gemeinsam mit der Regierung der Niederlande beim European Center for Development Policy Management (ECDPM) in Maastricht ein Gutachten zur ODA-Reform in Auftrag gegeben. Das Papier empfiehlt ebenfalls, die bisher gültigen Kriterien für die Anrechenbarkeit daraufhin zu überprüfen, ob Leistungen eine entwicklungspolitische Wirkung haben oder nicht.

Wie günstig muss ein Kredit sein, um als Entwicklungshilfe zu zählen?

Eine solche Reform wäre schon deshalb nötig, um neue Geber wie China oder Brasilien dazu zu gewinnen, Finanzströme in Entwicklungsländer transparenter zu machen. Die können nämlich mit dem bisherigen Verständnis der DAC-Geber von "Entwicklungshilfe" wenig anfangen. Laut den Gutachtern des ECDPM müsse deshalb eine Definition gefunden werden, die das gesamte Spektrum entwicklungspolitischer Leistungen abbilde und nicht nur das, was die OECD-Länder darunter verstehen.

Diskutiert wurde laut dem Kommuniqué beim Gebertreffen in Paris auch darüber, welche Art von Krediten (im Unterschied zu zinsfreien Zuschüssen) an Entwicklungsländer als ODA gelten dürfen und welche nicht. Offenbar gehen im DAC die Meinungen darüber auseinander, wie stark verbilligt ein Kredit sein muss, um als Entwicklungshilfe zu gelten. Laut BMZ wurde in Paris unter anderem über die sogenannten FZ-Förderkredite gesprochen, die die KfW-Entwicklungsbank im Auftrag der Bundesregierung an ausgewählte Entwicklungs- und Schwellenländer vergibt. Diese sind billiger als Marktkredite, können aber dennoch nicht als ODA angerechnet werden. Bis 2015 wollen die DAC-Mitglieder sich auf einen einheitlichen Maßstab verständigen. 

 

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erschienen in Ausgabe 2 / 2013: Ägypten: Aufruhr und Aufbruch
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