Unternehmen und Menschenrechte

Die Petition „Rechte ohne Grenzen“ droht im politischen Prozess zu scheitern. Die außenpolitische Kommission des Nationalrats lehnte sie Ende Oktober ab, obwohl mehr als 135.000 Personen unterzeichnet hatten. Die Petition von über fünfzig Organisationen verlangt, dass internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einzuhalten.

Die Forderungen gingen zu weit, teilte die Kommission mit: „Die soziale Verantwortung multinationaler Unternehmen ist nicht nur ein schweizerisches Anliegen.“ Der multilaterale Dialog in internationalen Organisationen eigne sich am ehesten dafür, den Schutz der Menschenrechte durch multinationale Konzerne zu fördern. Zudem lasse sich die Einhaltung der Menschenrechte nicht durch gesetzliche Normen mit extraterritorialer Wirkung gewährleisten.

Trotzdem beauftragte die Kommission die Schweizer Regierung mit einem Bericht, der darlegt, wie für Auslandsaktivitäten eine obligatorische Sorgfaltsprüfung zu  Menschenrechten und Umwelt eingeführt werden könnte. Der Bundesrat soll die für die Schweiz geeigneten Lösungen aufzeigen, die sie gemeinsam mit anderen Ländern oder Staatengemeinschaften umsetzen könnte. Die Initiatoren der Petition reagierten enttäuscht. Die Forderung nach einem Bericht bezeichnen sie als „kleinen Schritt in die richtige Richtung“.  (ver)

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erschienen in Ausgabe 12 / 2012: Leben mit dem Klimawandel
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