Rolle rückwärts beim Lieferkettengesetz?
Den vollständigen Text lesen Sie bei der Infostelle Peru.
Nach langen Diskussionen hatte sich die EU letztes Jahr dann doch noch auf einen Kompromiss für ein europäisches Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Doch vor einigen Wochen kündigte die EU-Kommission eine so genannte Omnibus-Richtlinie an, in der mehrere Gesetze zusammengefasst werden, was dem viel beschworenen Bürokratieabbau dienen soll. Nun ist der Vorschlag der EU-Kommission öffentlich, und die Befürchtungen derer, die sich so lange für ein starkes Lieferkettengesetz eingesetzt haben, sind tatsächlich eingetreten: Die in der ursprünglichen EU-Richtlinie festgelegten Sorgfaltspflichten werden in dem Vorschlag der Kommission deutlich abgeschwächt. Die Infostelle Peru hat einige Beispiele zusammengetragen.
- Die Mitgliedstaaten werden nicht mehr verpflichtet, die zivilrechtliche Haftung für die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten einzuführen. Die zivilrechtliche Haftung garantiert, dass Betroffene Wiedergutmachung erlangen können, wenn sie durch Sorgfaltspflichtverletzungen Schäden erlitten haben.
- Die Prozessstandschaft wird abgeschafft. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nicht mehr dafür sorgen müssen, dass NGOs, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen Opfer vor Gericht vertreten können. Dadurch wird es für diese sehr viel schwieriger, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
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