Schutz mit schädlichen Nebenwirkungen

Zum Jahresbeginn hat die Europäische Union ihre Auflagen für Fisch-Importe verschärft, um der Überfischung gefährdeter Bestände entgegenzuwirken. Afrikas handwerkliche Küstenfischer sind darauf jedoch nicht vorbereitet und geraten deshalb gegenüber den Industrieflotten des Nordens weiter ins Hintertreffen.

Fast siebzig Prozent der Fische, die in Europa auf den Tisch kommen, stammen inzwischen aus EU-fernen Gewässern, bei begehrten Sorten wie Seehecht sind es sogar über neunzig Prozent. Die Europäische Union hat über die Jahre mittels Fischereiabkommen mit den betroffenen Ländern die Fanggründe um ganz Afrika für ihre Fischer erschlossen. Doch die Effizienz, mit der Spanier und Dänen, Niederländer und Portugiesen die Bestände dort leer gefischt haben, hat Brüssel selbst zu immer strikteren Auflagen veranlasst, die die Fangquoten, die erlaubten Sorten und die Fangzeiten betreffen.

Seit Januar gilt nun eine Nachweispflicht „vom Netz bis auf den Teller“: Jeder nach Europa exportierte Fisch muss bis zu seinem Fangort zurückverfolgt werden können. Die technisch hochgerüsteten Flotten aus Europa können das, nicht aber Afrikas Küstenfischer. „Kaum ein afrikanisches Land ist in der Lage, wasserdichte Fangdokumente auszustellen – sie haben schlicht nicht die Mittel, die Fischerei wirksam zu überwachen, Kontrolleure an Bord zu schicken oder satellitengestützte Ortung von Booten einzusetzen“, stellt das südafrikanische Institute for Security Studies fest. Es sei zu begrüßen, wenn die Fischereibehörden in Entwicklungsländern anlässlich der EU-Regeln die nötigen Maßnahmen ergriffen. „Aber niemand kann dafür die Kosten abschätzen oder gar sagen, wer sie tragen soll.“

Kleingewerbliche Küstenfischer werden doppelt betroffen. Während sie immer weiter ausfahren müssen und immer weniger fangen, weil die Industrieflotten die Bestände dezimieren, endet die Vermarktung über lokale und regionale Händler jetzt an den Mauern der EU-Kontrolleure. Ein Drittel des Exports von höherwertigem Fisch aus Westafrika stammt von lokalen Fischern, aber praktisch nirgendwo ist die nötige administrative Infrastruktur vorhanden, um die Anforderungen der EU auf lückenlosen Herkunftsnachweis zu befolgen, heißt es bei der westafrikanischen Fischer-Koalition CFFA.

Zwar hat die EU-Kommission seit 2008 die westafrikanischen Länder mit Information und Seminaren auf die verschärften Einfuhrbestimmungen vorbereiten wollen, doch erreicht hat sie damit vornehmlich die Branchenorganisationen der EU-Importeure – von Kühlhausbetreibern bis Händlervereinigungen – und bestenfalls einige Ministerialbeamte in fischexportierenden Ländern. Auch die Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit galt vor allem der Überwachung der großen Fischerei.

Ansätze zum Ausbau alternativer Vertriebswege für zertifizierten Fisch finden sich allenfalls in Namibia und Südafrika für Weißfisch und in Mosambik und Tansania für Garnelen. Aber auch dort sind die handwerklichen Fischer außen vor – ein Zertifikat des Branchenführers Marine Stewardship Council kostet rund siebzigtausend Euro, die jährliche Erneuerung fast dreißigtausend Euro. Das können sich nur wenige große Fischverarbeitungsfirmen leisten. Der bisher einzige Versuch, einigen örtlichen Fischerei-Gemeinden im Senegal einen einträglichen Exportmarkt für zertifizierten Fisch zu erschließen, scheiterte, als die Schweizer Supermarktkette Migros nach zweijähriger Versuchzeit als vertraglicher Abnehmer der „Fair-Fish“-Initiative wieder ausstieg.

 

erschienen in Ausgabe 2 / 2010: Der Mensch als Ware
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