Neuer Aktionsplan gegen die Todesstrafe

REUTERS/Umit Bektas
Iranische Frauen protestieren im November 2022 in Istanbul gegen die Anwendung der Todesstrafe in ihrem Heimatland.
Schweiz
Die neue Strategie der Schweizer Regierung, die Todesstrafe weltweit zurückzudrängen, entspricht den Forderungen von Menschenrechtsorganisationen. Allerdings braucht es politischen Willen, ihn in Verhandlungen mit anderen Staaten auch umzusetzen.

Das Schweizer Außendepartement (EDA) hat im Juli den neuen Aktionsplan  (2024-2027) zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe verabschiedet. Darin bekräftigt die Schweiz ihre „führende Rolle“ im Kampf gegen die Todesstrafe und konkretisiert die Strategie, mit der sie sich dafür einsetzen will. 

Das EDA baut auf drei Aktionsfelder. Zum einen soll die Schweiz diplomatisch gegenüber einzelnen Staaten darauf hinwirken, dass diese die Todesstrafe abschaffen oder einschränken. Sie kann sich etwa dafür einsetzen, dass andere Länder die Zahl der Straftaten beschränken, auf die die Todesstrafe angewendet wird, dass sie die Todesstrafe auch im Kriegs- und Notstandrecht abschaffen oder dass sie die internationalen Abkommen gegen die Todesstrafe unterzeichnen. 

Zum anderen setzt sich die Schweiz dafür ein, den internationalen Rechtsrahmen und die internationale Zusammenarbeit gegen die Todesstrafe etwa im Rahmen der Vereinten Nationen zu stärken. Drittens schließlich arbeitet sie eng mit nichtstaatlichen Organisationen zusammen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, zum Beispiel Amnesty International.

Mit kleinen Schritte vorankommen

Patrick Walder von Amnesty Schweiz begrüsst den neuen Aktionsplan. „Schon beim vorgehenden Aktionsplan 2017 war ich war erfreut zu sehen, dass sich die genannten Punkte mehr oder weniger mit dem decken, was Amnesty dazu fordert“, sagt er. Die jetzt formulierten Schritte seien vernünftig: „Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein Prozess in kleinen Schritten.“ Daher sei es sinnvoll, dass die Schweiz etwa in der diplomatischen Arbeit zunächst darauf setze, dass Staaten die Todesstrafe für Minderjährige oder auf Drogendelikte aussetzen, und erst später auf ein allgemeines Moratorium. „Damit kann man in manchen Ländern tatsächlich etwas beitragen.“

Amnesty International setzt sich seit den 1970er Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Damals seien die Widerstände gegen dieses Engagement teilweise groß gewesen, so Walder. Heute aber sei die Ächtung der Todesstrafe in weiten Teilen der Welt Konsens: 113 Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft, weitere 36 haben sie entweder für fast alle Delikte abgeschafft oder seit zehn Jahren nicht angewendet. Nur 49 Staaten halten weiterhin an ihr fest. 

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Insofern seien bei der Bekämpfung der Todesstrafe, die Außenminister Ignazio Cassis zu einem zentralen Pfeiler seiner Menschenrechtspolitik erklärt habe, heute wenig Kontroversen zu befürchten, so Walder. Dennoch bleibt es wichtig, an dem Thema weiter zu arbeiten. Denn die Staaten, die bis heute an der Todesstrafe festhielten, träten in den entsprechenden UN-Verhandlungen zunehmend aggressiv auf und stellten sich etwa mit dem Argument nationaler Souveränität gegen ein Verbot. „Es gibt immer wieder Rückschritte“, sagt Patrick Walder. Etwa im Rahmen der Terrorbekämpfung, wo alle Maßnahmen als legitim gelten, oder wenn Regierungen die Todesstrafe missbrauchten, um ihre politische Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen und ihre Macht zu demonstrieren. So kam es beispielsweise im Iran wiederholt nach öffentlichen Protesten oft zu einer starken Zunahme von Hinrichtungen.

Der Aktionsplan entspreche dem, was Amnesty formuliert – nun sei es wichtig, dass er auch umgesetzt werde, so Walder. Es könne schwierig sein, einzelne der Punkte darin in Verhandlungen mit Staaten anzusprechen. „Ist die Bekämpfung der Todesstrafe etwa ein Thema, das in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China angesprochen wird?“, fragt Walder. Häufig hänge die Bereitschaft, das Thema auch dann anzusprechen, wenn es schwierig wird, am Ende von einzelnen Botschaftern ab.

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