„Die Haftung sehen wir als kritisch an“

Lieferkettengesetz
Eine zivilrechtliche Haftung führt nicht unbedingt zu besseren Bedingungen in den Lieferketten, meint Julia Thimm von Tchibo.

Julia Thimm ist Leiterin Menschenrechte bei Tchibo in Hamburg. Bis 2011 war sie unter anderem beim entwicklungspolitischen Netzwerk INKOTA für die Kampagne für Saubere Kleidung tätig.

Frau Thimm, seit Wochen wird in der Bundesregierung über ein Lieferkettengesetz verhandelt; offenbar gehen die Meinungen dort weit auseinander. Sind Sie von Tchibo weiter dafür?
Ja, wir setzen uns dafür ein, weil wir Veränderungen für die Menschen vor Ort erreichen möchten. Wir sehen, dass bei Menschenrechten und Umweltschutz nicht genug erreicht wurde, und von einem Gesetz erhoffen wir uns, dass es etwas in den Lieferketten bewirkt. Wir erhoffen uns zudem, dass Unternehmen, die Zivilgesellschaft und Gewerkschaften hier bei uns und in den Produktionsländern zusammen an Verbesserungen arbeiten. Ein Beispiel ist das Brandschutzabkommen in Bangladesch, das nach dem tragischen Zusammensturz einer Fabrik im Jahr 2013 zwischen Unternehmen und zwei großen internationalen Gewerkschaftsverbänden geschlossen wurde, begleitet von der Zivilgesellschaft. Wir wünschen uns ein Lieferkettengesetz, das solche Initiativen fördert und fordert.

Erfüllen die vorliegenden Eckpunkte für das Gesetz vom März dieses Jahres diesen Anspruch?
Folgt man der öffentlichen Diskussion, dann geht es viel um formale Kriterien, etwa die Größe der Unternehmen, die von dem Gesetz erfasst werden sollen. Wir verstehen, dass solche Aspekte für den Gesetzgeber wichtig sind. Aber die Frage nach der Wirkung eines Gesetzes kommt uns derzeit etwas zu kurz. Unsere Erfahrung aus bestehenden Multistakeholder-Initiativen ist, dass bei funktionierender Zusammenarbeit die Frage nach der Größe von Unternehmen nicht mehr ganz so relevant ist. Wenn es gut läuft, kann sich jeder im Rahmen seiner Größe und Möglichkeiten einbringen.

Strittig ist vor allem die in den Eckpunkten vorgesehene zivilrechtliche Haftung von Unternehmen, also die Möglichkeit, dass Betroffene vor Gericht in Deutschland Schadenersatz einklagen können. Wie beurteilen Sie das?
Wir sehen das als kritisch an. Wir befürchten, dass eine zivilrechtliche Haftung vor allem dazu führt, dass Unternehmen sich gegen Klagen absichern. Es gibt in unserer Branche sogenannte Audit-Ansätze: Zulieferfabriken werden von externen Dienstleistern geprüft und es wird bescheinigt, dass erforderliche Standards erfüllt werden. Wir sehen die Gefahr, dass vor allem diese Industrie gestärkt würde, während die erhoffte Wirkung des Gesetzes in den Hintergrund gerät.

Sie befürchten also, dass eine zivilrechtliche Haftung der Absicht des Gesetzes sogar schaden könnte?
Ja. Wir wollen uns mit Partnern gemeinsam engagieren, um Verbesserungen in Fabriken zu erreichen. Je nachdem, wie das Gesetz aussieht, kann es passieren, dass wir entscheiden müssen, ob uns ein solches Engagement vor Gericht helfen würde oder nicht. Die Frage stellt sich, welche Prioritäten ein Unternehmen setzt, und unsere Befürchtung ist, dass das am Ende nicht die Maßnahme ist, die die Lage vor Ort verbessert, weil sie nicht unbedingt eine rechtliche Absicherung bringt. Wichtig ist für uns deshalb, dass das Gesetz eine Regelung enthält, die in den vorliegenden Eckpunkten „Safe Harbor“ genannt wird: Demnach würde die Beteiligung an Initiativen wie dem Brandschutzabkommen für Bangladesch eine gewisse Absicherung gegen zivilrechtliche Klagen bieten. Das würde dazu beitragen, dass das Gesetz echte Verbesserungen fördert und Unternehmen nicht nur in juristische Absicherung hierzulande investieren. Lieferketten und die Arbeit zu Menschenrechten stehen in einer komplexen Beziehung. Man kann nie sagen, eine bestimmte Handlung wirkt eindeutig gut oder schlecht. Unsere Befürchtung ist, dass ein Gesetz von einfachen Wirkmechanismen ausgeht, die es in der Realität so nicht gibt.

Würden Sie sagen, dass Missstände in Lieferketten meistens gar nicht justiziabel sind, weil außer in extremen Einzelfällen nicht eindeutig gesagt werden kann, wer verantwortlich ist?
Das ist vermutlich die Frage, die sich die Anwälte in vielen Unternehmen derzeit stellen. Darüber dürfte es im Moment keine Klarheit geben, und entscheidend wird am Ende sein, wie das Gesetz aussieht.

Wie beurteilen Sie den in den Eckpunkten zusätzlich zur zivilrechtlichen Haftung vorgesehenen Mechanismus, dass eine öffentlich-rechtliche Behörde über die Einhaltung des Gesetzes wacht und Bußgelder verhängen kann?
Die Diskussion über verschiedene Mechanismen zur Durchsetzung sollte unserer Ansicht nach etwas verbreitert werden. Alle diskutierten Mechanismen haben Chancen und Risiken, wenn es darum geht, Verbesserungen in den Lieferketten vor Ort zu erreichen. Da geht es nicht um ein einfaches Ja oder Nein.

Unternehmerverbände sagen, es käme eine riesige Klagewelle auf sie zu; zivilgesellschaftliche Organisationen sagen, ohne zivilrechtliche Haftung sei das Gesetz wirkungslos –  das ist Ihnen zu schwarz-weiß gedacht?
Ja, genau. Wir arbeiten bei Tchibo seit mehr als zehn Jahren an Verbesserungen in Lieferketten, und aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es so einfach nicht ist. Wir wollen aber trotzdem, dass noch mehr unternommen wird.

Aber für irgendeine Form der Durchsetzung des Gesetzes und für Sanktionen sind Sie auch?
Ja, denn Freiwilligkeit allein hat uns nicht weit genug gebracht. Deshalb unterstützen wir das Gesetz.

Das Gespräch führte Tillmann Elliesen.

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