Die Staaten, die den Internationale Strafgerichtshof (IStGH) tragen, mussten bei ihrer jährlichen Versammlung im Dezember auf ein unerfreuliches Jahr zurückblicken. Es begann am IStGH mit dem Freispruch für Ex-Präsident Laurent Gbagbo und einen weiteren Angeklagten aus der Elfenbeinküste. Die Richter fanden, das Material der Anklage beweise nicht, dass Gbagbo die Angriffe auf Zivilisten nach seiner Wahlniederlage Ende 2010 geplant und gelenkt hatte.
Schon Mitte 2018 hatte der IStGH nach sechsjährigem Prozess den kongolesischen Warlord Jean-Pierre Bemba vom Vorwurf freigesprochen, in der Zentralafrikanischen Republik sexuelle Gewalt als Kriegsmittel eingesetzt zu haben. Er verurteilte dann Mitte 2019 Bosco Ntaganda aus dem Kongo wegen Kriegsverbrechen, Folter und sexueller Versklavung. Doch dies war erst der vierte Schuldspruch seit Beginn der Arbeit Mitte 2002. Verteidiger des Gerichts sehen das als Beleg für seine hohen juristischen Standards, auch bei den Rechten der Beklagten. Dennoch ist es viel Aufwand und wenig Ertrag.
Deshalb haben die 122 Staaten, die den IStGH tragen, Ende 2019 beschlossen, ihn jetzt von unabhängigen Fachleuten begutachten zu lassen: das Management des Gerichts, die Arbeitsweise der Richter sowie die der Anklagebehörde. Das kommt zur rechten Zeit. Bis Ende 2020 müssen ein Drittel der Richter neu gewählt und eine neue Leitung der Anklagebehörde gefunden werden. Diese prägt die Strategie und die Außenwirkung des Gerichts, denn sie schlägt Fälle vor und ermittelt in betroffenen Staaten die Amtszeit der Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia endet Mitte 2021.
Beweismaterial verworfen
Schwächen im IStGH können also jetzt angegangen werden – etwa bei der Koordination von Richtern und Anklagebehörde. Bensouda hat gegen Gbagbo mühsam viel Beweismaterial gesammelt, das die Richter dann verworfen haben. Beide sollten besser im Vorfeld abstimmen, was als Beweis nötig ist. Zudem regt ein kenianischer Menschenrechtsexperte an, die Zentrale in Den Haag solle ihre Arbeit stärker mit den Außenstellen koordinieren; das kann dem IStGH mehr Rückhalt bringen, vor allem in Afrika.
Es kann aber nichts daran ändern, dass das internationale Strafrecht auf kaum überwindbare politische Hindernisse stößt. Der IStGH kann nur gegen Täter aus Staaten vorgehen, die ihm beigetreten sind – es sei denn der UN-Sicherheitsrat oder das betroffene Land schalten ihn ein. Er muss einigen der schlimmsten Verbrechen wie in Syrien und im Jemen untätig zusehen, weil Kriegsverbrecher dort den Schutz von mindestens einer UN-Vetomacht haben. Zur Vertreibung der Rohingya in Myanmar kann er nur ermitteln, soweit sein Mitglied Bangladesch betroffen ist.
Großmächte verhindern Ermittlungen
Und wo der IStGH tätig wird, zwingt eine Kombination politischer und praktischer Probleme zu ständigen Balanceakten. Die Ermittler sind auf die Kooperation von lokalen Behörden angewiesen und müssen fürchten, dass ihre Arbeit sabotiert wird – so wie beim Prozess gegen Staatschef Uhuru Kenyatta in Kenia, der 2014 eingestellt wurde. Bensoudas Antrag auf Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan haben die Richter im September abgelehnt, weil wegen des Widerstands aus den USA kaum Aussicht auf Erfolg bestünde. Das stimmt, gilt aber genauso für die laufenden Ermittlungen zum Krieg in Georgien 2008, an dem Russland beteiligt war. Die Entscheidung zu Afghanistan sendet das Signal: Wir nehmen hin, dass Großmächte Ermittlungen verhindern.
Die Mitglieder und Unterstützer des IStGH sollten die bittere Lehre akzeptieren, dass einige hoch gesteckte Ziele vorerst unerreichbar sind. Darunter das Ziel, auch Staatschefs mittels IStGH von Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzuschrecken. Der einzige Staatschef, gegen den der IStGH bisher Haftbefehl erwirkt hat, ist Omar al-Bashir aus dem Sudan. Doch erst seit er vergangenes Jahr gestürzt wurde, könnte Den Haag ihn in die Finger bekommen. Die fatale Botschaft an staatliche Verbrecher wäre dann: Klammert euch an die Macht, dann seid ihr vor dem Gericht sicher. Der IStGH muss daher froh sein, dass die neue Regierung des Sudan nun selbst al-Bashir wegen der Kriegsverbrechen in Darfur einen Prozess machen will.
Nicht zufällig hat der IStGH bisher nur Rebellen verurteilt und nur aus Kriegen, bei denen keine Großmachtinteressen im Spiel waren. Seine Arbeit kann lokale Ermittlungen anstoßen und die Übergangsjustiz in Friedensprozessen unterstützen – was aber auch andere tun. Der IStGH kann auch Beweise für später mögliche Gerichtsverfahren dokumentieren. Die Straflosigkeit für Verbrecher im Dienste mächtiger Staaten beenden – das kann er in absehbarer Zeit nicht.
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