Der UN-Menschenrechtsexperte Juan Pablo Bohoslavsky hatte im Herbst Parlamentarier, Vertreter von Behörden, des Finanz- und Handelssektors, der Zivilgesellschaft sowie Fachleute getroffen. Einen ausführlichen Bericht wird er im März 2018 dem UN-Menschenrechtsrat vorlegen. Vor den Medien präsentierte er erste Erkenntnisse.
Die Schweiz als wichtiger internationaler Banken- und Finanzplatz sowie Drehscheibe für den globalen Rohstoffhandel müsse verhindern, dass als Folge unlauterer Finanzströme in anderen Ländern Menschenrechte verletzt werden. Steuerflucht ins Ausland, Gewinnverschiebungen von multinationalen Konzernen und der Abfluss unrechtsmäßig erworbener Vermögenswerte führen dazu, dass Entwicklungsländer weniger Ressourcen haben, die sie für Bildung und Gesundheit und einen funktionierenden Rechtsstaat einsetzen könnten.
Der Vergleich, den Bohoslavsky zog, spricht für sich: Die illegalen Geldabflüsse aus Entwicklungsländern seien zehnmal so groß wie die Entwicklungshilfe für sie. Zwar habe die Schweiz seit 2008 einiges getan, um den Ruf des Bankensektors wiederherzustellen, so der UN-Experte. Das Risiko, dass der Schweizer Finanzplatz für Geldwäscherei missbraucht wird, bestehe jedoch weiter.
Bohoslavsky kritisierte auch, dass die Entwicklungsländer vom automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen ausgeschlossen sind. Die Schweiz verlangt beim Datenaustausch vollständige Gegenseitigkeit. Einige Länder können deshalb nicht daran teilnehmen, da ihnen die administrativen und technischen Kapazitäten fehlen, um Daten über die Konten ausländischer Kunden in ihrem Land zu erfassen.
Bemerkenswert sind auch Bohoslavskys Aussagen zur Steuervorlage, die der Bundesrat nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks zur Unternehmenssteuerreform III ausgearbeitet hat. Er kritisiert, dass der neue Vorschlag darauf abziele, die Besteuerung internationaler Konzerne niedrig zu halten. Das trage zum zwischenstaatlichen Steuerwettbewerb bei, der die Steuerlast internationaler Unternehmen enorm geschmälert habe. Staaten entgingen so Mittel, um ihren Verpflichtungen mit Blick auf die Menschenrechte nachzukommen.
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