Konflikte um Landnutzungsrechte begleiten viele große Entwicklungsvorhaben. Um ihnen vorzubeugen, hat die Weltbank Standards für ihre Finanzierung von Projekten mit Landkomponenten entwickelt. Auch die deutsche Entwicklungsbank KfW und ihre Tochter, die DEG, legen diese Standards an ihre Finanzierungen an. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat nun im Auftrag der Bundesregierung geprüft, ob das ausreicht, um zu verhindern, dass von den Banken finanzierte Projekte Menschenrechte verletzen.
In ihrer Analyse „Safeguarding Human Rights in Land Related Investments“ stellen die Autoren Lücken fest. Über die Prüfung nur der eigenen Projekte hinaus müssten der Gesamtkontext stärker bewertet und die allgemeine Menschenrechts-Governance im Zielland ernst genommen werden. So erfasse zum Beispiel die von der Weltbank praktizierte Einzelfallprüfung nicht, ob in einem Tal mehrere andere Projekte für Agrarexportprodukte zusammen dazu führten, dass Land und Wasser knapp oder verschmutzt und die Ernährungssicherheit gefährdet würden.
Der Landzugang für Frauen sei ungenügend geschützt. Und die Weltbankstandards erlaubten Projektabschlüsse, bevor soziale und ökologische Risiken geklärt seien, und wiesen diese Verantwortung für die Regulierung dem Land selbst zu. Wo aber Verwaltungen schwach und korruptionsanfällig seien, müsse die Menschenrechtslage besonders aufmerksam geprüft werden. „Je mehr Projektfolgen von der Qualität des Governance-Systems des Kreditnehmers abhängen, desto besser müssen die Kenntnisse des Systems, seiner Lücken und seiner Schwächen sein“, heißt es in der Studie.
Sie rät daher zu zusätzlichen Risikountersuchungen und Folgeabschätzungen, ob Investitionen mit Menschenrechten kollidieren – bei hohem Risiko „vertieft“ und „vor Beginn einer Investition“. Dazu seien die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten eine gute Leitschnur; die Bundesregierung hat sich bereits auf sie verpflichtet. Sie wurden 2012 im Welternährungsausschuss der Vereinten Nationen verabschiedet und basieren auf dem Menschenrecht auf Nahrung, für dessen Umsetzung der Zugang von Kleinbauern zu Acker- und Weideland wichtig ist. Sie enthalten Regeln für Investitionen in Land-, Wald- und Fischereiressourcen, für Enteignungen und Entschädigungsprozesse und machen auch Vorschläge für den Schutz von traditionellem, gemeinschaftlichem Landbesitz.
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