Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Amnesty International kritisiert die geplanten Änderungen zur Zulassung von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die britische und die Schweizer Regierung wollen die Statuten ändern, um die Zahl der Klagen zu verringern und damit die derzeit langen Wartezeiten bei Verfahren vor dem Straßburger Gericht zu verkürzen. Laut Amnesty International würde damit das Recht auf individuelle Klagen beschnitten. So sollen die Kriterien für die Zulassung von Klagen verschärft und eine Klausel zum automatischen Verfall für „wahrscheinlich aussichtslose“ Fälle eingesetzt werden. Zusätzlich soll den Richtern die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Fälle aus der Warteliste vorziehen. Amnesty International hält es für falsch, den Verfahrensstau auf dem bürokratischen Weg beseitigen zu wollen. Die Mitgliedstaaten sollten zuerst dafür sorgen, dass sie die UN-Menschenrechtskonvention verwirklichen und aus grundlegenden Urteilen des Straßburger Gerichtes zu Fällen aus anderen Euro-Ländern die Lehren ziehen. Der Andrang von Klagen in Straßburg belege, dass dies bislang noch nicht ausreichend geschehe. Im Mai soll die Ministertagung des Europarats darüber entscheiden, ob die geplanten Änderungen den Mitgliedstaaten zur Annahme vorgelegt werden. (hc)

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erschienen in Ausgabe 3 / 2012: Hunger: Es reicht!
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