Der Cotonou-Vertrag regelt seit dem Jahr 2000 die Zusammenarbeit der EU mit den 78 AKP-Staaten; in vier Jahren läuft er aus. Ende des vergangen Jahres führte die EU-Kommission eine dreimonatige öffentliche Online-Anhörung zur Zukunft des Vertrags durch. 103 Zuschriften gingen dazu ein, drei Viertel aus der Europäischen Union, die meisten aus dem professionellen entwicklungspolitischen Umfeld von Verbänden, nichtstaatlichen Organisationen und aus der Wissenschaft. Nur vier der 28 EU-Regierungen beteiligten sich (Frankreich, Niederlande, Spanien und Schweden), keine einzige der AKP-Länder.
Die Kommission wollte Stellungnahmen dazu haben, ob ein gemeinsamer Vertrag mit sehr unterschiedlichen Ländern im Süden noch angemessen sei oder eher nach Ländergruppen differenziert werden sollte; ob weitere Länder beteiligt werden sollten, über den Kreis der aus ehemals kolonialen Bindungen zu Ländern der Europäischen Union entstandene AKP-Gruppe hinaus; und ob die Instrumente und Verfahren des Cotonou-Vertrags noch den entwicklungspolitischen Zielen Brüssels entsprechen.
Die Antworten stimmen in einem Punkt überein: Die Eigenschaft des bisherigen Cotonou-Vertrags als legale Verpflichtung sollte beibehalten werden. Allerdings wird in einigen der Beiträge zugleich kritisiert, dass diese laut Vertrag gleichwertige Verpflichtung bislang nur begrenzt in der Praxis verwirklicht wurde, weil meistens die EU-Seite die Vorgaben bestimme. Unterschiedlich sind die Standpunkte dazu, ob weitere Länder in einem neuen Vertrag einbezogen werden sollten und ob dafür ein von Grund auf anderer Vertrag neu entworfen werden müsste.
Die AKP-Gruppe will auf ihrem Gipfeltreffen Ende Mai erste Ausgangspunkte für die Verhandlungen bestimmen, die EU-Seite hat sich dafür bis Dezember Zeit gegeben.
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