TTIP, Landwirtschaft oder Kohlekraft: Wie stark dürfen sich Vereine im Namen der Gemeinnützigkeit ins politische Geschehen einmischen? Ginge es nach dem CDU-Bundestagsabgeordneten Joachim Pfeiffer sollten sich Organisationen wie Campact oder Foodwatch tunlichst zurückhalten. Im Herbst hatte sich Pfeiffer in einer Bundestagsdebatte vor allem auf die „Bürgerbewegung“ Campact eingeschossen, die sich mit Petitionen und bei Demonstrationen zu aktuellen politischen Themen äußert. Die Organisation betreibe mit ihren Kampagnen eine Empörungsindustrie, meinte Pfeiffer und forderte später in den „Stuttgarter Nachrichten“, ihre Gemeinnützigkeit zu überprüfen: Laut Abgabenordnung sei das Verfolgen von politischen Zwecken unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit.
Einer ähnlichen Argumentation folgte 2014 das Finanzamt Frankfurt am Main, das dem globalisierungskritischen Verein Attac den Status der Gemeinnützigkeit entzog. Die Begründung damals: Attac mache nicht nur Bildungsarbeit, sondern verfolge auch allgemeinpolitische Ziele wie etwa die Regulierung der Finanzmärkte oder die Einführung einer Vermögensabgabe. Frauke Distelrath von Attac sieht darin keinen Widerspruch: „Gesellschaftliche Bildung führt oft automatisch zu politischem Engagement“, sagt sie. Das gelte auch für andere Zwecke, die als gemeinnützig anerkannt seien: Wenn sich eine Organisation für den Umweltschutz einsetze, gehöre dazu auch die Forderung nach einem Ende der Kohlekraft.
Was gemeinnützig ist, regelt in Deutschland Paragraph 52 der Abgabenordnung. Dort heißt es, dass eine Körperschaft dann gemeinnützige Ziele verfolgt, wenn ihre Tätigkeit die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Politische Ziele gelten dagegen nicht als gemeinnützig. Das Problem für die Vereine: Wer nicht anerkannt ist, darf auch keine Spendenbescheinigungen ausstellen und erhält weniger Fördermittel. Im schlimmsten Fall kann das die Existenz der Organisationen bedrohen.
Die Unternehmen sind im Vorteil
Weil Finanzämter die Regeln unterschiedlich und nicht immer im Sinne der Vereine auslegen, fordert eine Allianz von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Brot für die Welt, Attac und Oxfam eine Reform der Abgabenordnung und die Anerkennung von „politischer Willensbildung“ als Vereinsziel. Die geltende Regelung stamme aus den 1970er-Jahren und offenbare ein überholtes Politikverständnis, kritisiert Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Die Politik werde heute nicht mehr nur von Parteien geprägt, sondern zunehmend von zivilgesellschaftlichem Engagement, das auch von den Politikern gefordert werde.
Eine Reform sei auch mit Blick auf die politische Arbeit von Unternehmen wichtig, sagt Diefenbach-Trommer. Diese könnten Lobbyausgaben als Betriebsausgaben absetzen, auch Beiträge für Berufsverbände seien steuerfrei. Es sei ungerecht, gesellschaftliche Organisationen, die im öffentlichen Interesse handelten, demgegenüber zu benachteiligen.
Gerade für viele Entwicklungsorganisationen ist die Forderung der Allianz relevant, die Liste der gemeinnützigen Satzungsziele zu erweitern. So sollte künftig auch der Einsatz für Frieden, Klimaschutz oder Menschenrechte anerkannt werden. Organisationen, die in diesen Bereichen aktiv sind, müssen oft auf andere Satzungsziele verweisen, etwa Bildung oder Entwicklungszusammenarbeit.
Attac hilft all das vorerst wenig. Mitte 2014 hatte die Organisation Widerspruch gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Frankfurt eingelegt – bislang ohne Ergebnis. Sollte der Bescheid negativ ausfallen, will die Organisation vor Gericht ziehen. Zwar seien die Spenden in den vergangenen zwei Jahren nicht eingebrochen, aber Attac könne keine größeren Veranstaltungen mehr stemmen, weil Drittmittel fehlten. „Außerdem frisst der Streit mit dem Finanzamt viel Zeit, die wir lieber in die inhaltliche Arbeit stecken würden“, sagt Frauke Distelrath.
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