Die Task Force wurde Ende 2004 von der österreichischen Bundesregierung ins Leben gerufen und wird vom Außenministerium (BMEIA) koordiniert. Ihr gehören neben weiteren Ministerien (Justiz, Inneres, Landesverteidigung, Soziales, Frauen) auch Vertreter der Bundesländer und mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft an, darunter die Migrantinnenhilfsorganisation LEFÖ, die österreichische Zweigstelle des internationalen Netzwerks gegen Kindesmissbrauch ECPAT, das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte und einige kleinere Organisationen.
Österreich ist Zielland von Menschenhandel vor allem aus Südosteuropa (Serbien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Rumänien). Neben der Zwangsprostitution werden auch die Zwangsbettelei und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zunehmend als Problem wahrgenommen. Gut ein Viertel der im vergangenen Jahr erfassten Opfer von Menschenhandel in Österreich waren minderjährig: insgesamt 4789 Personen unter 18 Jahren.
Die Task Force verfügt über kein eigenes Budget. Sie kann daher keine Öffentlichkeitsarbeit betreiben, sondern nur Empfehlungen an die zuständigen Ministerien abgeben. Sie tagt etwa alle zwei Monate im Außenministerium und hat drei Arbeitsgruppen (Kinderhandel, Zwangsprostitution, Arbeitsausbeutung) gebildet, die nach Bedarf zusammentreffen.
Ein Richter nur für Prozesse gegen Menschenhändler
Evelyn Probst von LEFÖ sieht entscheidende Verbesserungen, die der Task Force zu verdanken seien. Darunter der neue Paragraph 104a im Strafgesetzbuch, der erstmals den Tatbestand des Menschenhandels formuliert. Außerdem sei am Landesgericht Wien ein Richter eigens für Menschenhandelsprozesse ausgebildet worden. Während seines dreijährigen Wirkens habe er bereits etwa 20 Menschenhändler verurteilt, 30 Opfer seien entschädigt worden. Ein Workshop zur Ausbildung von Richtern in den Bundesländern musste allerdings mangels Interesses abgesagt werden. Inzwischen hat aber eine Oberstaatsanwältin in Tirol aus eigener Initiative eine Schulung für die westlichen Bundesländer geplant.
Als jüngsten Erfolg sieht Probst die Verurteilung eines Arbeitgebers in einem Fall ausbeuterischer Hausarbeit: „Das war ein hervorragender Prozess.“ Ein weiterer Erfolg sei, dass Opfer von Menschenhandel seit 2009 einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt haben.
Noch nicht geregelt sei, dass Opfer von Menschenhandel, die zu Straftaten gezwungen werden, nicht dafür bestraft werden dürfen. Keinen Einfluss hat die Task Force auf das Fremdenrecht, obwohl das Innenministerium in der Arbeitsgruppe vertreten ist. Laut Probst liegt das daran, dass das Innenministerium eine restriktive Migrationspolitik vertrete.
Der dritte Aktionsplan gegen Menschenhandel für die Jahre 2015 bis 2017 sieht unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung vor sowie zahlreiche Schulungen unter anderem für Militärs, die auf Auslandseinsätze geschickt werden, Richter, Staatsanwälte und Botschaftspersonal.
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