Die Kirchen und kirchliche Organisationen verfügen insgesamt über „beträchtliche Geldvermögen“, mit dem sie über ethische Anlagen „eine relevante Steuerungswirkung zugunsten eines sozial und ökologisch verantwortlichen Wirtschaftens erzielen“ könnten, heißt es in der Studie mit dem Titel „Mit Geldanlagen die Welt verändern?“ Viele private, aber auch institutionelle Anleger haben danach den Wunsch, dass das eigene Geld nicht „schmutzige Geschäfte“ wie den Waffenhandel, Pornographie oder die Suchtmittelindustrie fördert. Anbieter von ethischen Geldanlagen sollten offen darlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Investments auswählen; ein unabhängiger Ethikbeirat sollte die Anlagepraxis und die Kriterien kontinuierlich überprüfen.
Um die ethische Bewertung (Rating) von Investments für Anleger nachvollziehbar zu machen, sollte der Studie zufolge ein Gütesiegel eingeführt werden, das die Einhaltung von Mindeststandards garantiert. Außerdem könne es die Glaubwürdigkeit von Finanzinstituten steigern, wenn sie die Steuerungswirkung ihrer Geldanlagen evaluieren lassen.
Bernhard Emunds von der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt am Main weist darauf hin, dass ethische Geldanlagen bislang wenig Veränderungen in den Geschäftspraktiken einzelner Unternehmen angestoßen haben; da falle die Bilanz „vergleichsweise nüchtern“ aus. Anleger könnten versuchen, Unternehmen mittels An- und Verkauf von Aktien, öffentlichem Druck und direkten Gesprächen mit der Unternehmensleitung zu beeinflussen. Emunds, der auch die Studie geleitet hat, betont, ethische Geldanlagen seien kein Ersatz für politisches Engagement. Anlegern muss außerdem laut der Studie klar sein, dass ernst gemeinte ethische Geldanlagen nur niedrigere Renditen abwerfen können als konventionelle.
Unterdessen hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angekündigt, demnächst Ausschlusskriterien für ethische Investments der Kirchen und kirchlichen Organisationen vorzulegen. Zusätzlich sollten die EKD und die Landeskirchen sowie die übrigen kirchlichen Einrichtungen künftig als Investoren abgestimmt auftreten, etwa bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Das erklärte der Leiter der EKD-Finanzabteilung, Thomas Begrich, laut dem Evangelischen Pressedienst. (rt/ell)