Die Mängelliste der Menschenrechtsorganisation ist lang: Landenteignungen wegen Tourismusprojekten, Hotelbauten, die Fischern den Zugang zum Meer versperren, kaum Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung, fehlende Konsultationsverfahren. 2014 hat die Schweizerische Sektion der GfbV die Tourismusbranche in Sri Lanka unter die Lupe genommen. Insgesamt besuchten 2014 mehr als 1,5 Millionen Touristen die Ferieninsel im indischen Ozean, Tendenz steigend. Aus der Schweiz kamen gut 20.000 Besucher.
Laut der Regierung sollte der Gewinn aus der touristischen Entwicklung des Landes in erster Linie der Bevölkerung zugutekommen. Nach 26 Jahren Bürgerkrieg hatte sie erklärt, die Wirtschaft solle vor allem mit Hilfe des Tourismus wieder in Schwung gebracht werden. Die Behörden gaben minimale Entwicklungsstandards vor: Danach müssen größere Tourismusprojekte auf ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeit überprüft werden. Zudem ist es verboten, Küstenzonen dauerhaft zu überbauen.
Die Regelungen bleiben reine Papiertiger
Weder Regierung noch Investoren halten sich an die Regeln
Doch an diese Vorgaben halten sich weder die Regierung noch die Investoren, stellt die GfbV fest. Untersucht hat sie drei ethnisch sehr durchmischte Gebiete, in die während des Bürgerkriegs kaum Touristen reisten: Kuchchaveli im Nordosten, Passekudah an der Westküste und Kalpitiya an der Ostküste. Hier will die Regierung nach eigenen Angaben die touristische Entwicklung besonders vorantreiben. Zahlreiche Hotelanlagen sind entstanden, die sich auch im Angebot von mehr als 20 Schweizer und knapp 50 deutschen Reiseveranstaltern finden.
Sie müssten dazu beitragen, dass sich die touristische Entwicklung in dem ehemaligen Konfliktgebiet unter Respektierung der Menschenrechte vollziehe, fordert die GfbV in ihrem Bericht. Mit den lokalen Partnern gelte es „permanent den Dialog über den Respekt der Menschenrechte und Verbesserungen im ökologischen und sozialen Bereich“ zu führen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. „Die Achtung der Menschenrechte ist keine passive Verantwortung. Sie muss systematisch in alle unternehmerischen Prozesse integriert werden.“
Als Orientierung schlägt die GfbV den Reiseveranstaltern die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechte vor. Danach müssen Unternehmen negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Menschenrechte vorbeugen und im Falle von Verstößen diese wieder gut machen.
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