(19.01.2015) Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen auch für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland haften. Das fordert das Schweizer Bündnis "Recht ohne Grenzen" - und will jetzt das Volk entscheiden lassen.
Das geplante Volksbegehren fordert eine Sorgfaltsprüfungspflicht für alle Schweizer Unternehmen nach dem Vorbild der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat einstimmig beschlossen worden waren. Die Regelung soll eine Risiko-Abschätzung, Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden sowie eine Berichterstattungspflicht umfassen und sich auf alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens erstrecken - also auch auf diejenigen im Ausland.
Der Text der geplanten Volksinitiative "für verantwortungsvolle Konzerne - zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Konzernverantwortungsinitiative) ist derzeit bei der Eidgenössischen Bundeskanzlei in Prüfung. Der neu gegründete Verein aus rund 50 Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen will diesen in der zweiten Aprilhälfte vorstellen und mit der Unterschriftensammlung Anfang Mai beginnen.
Notwendig für das Zustandekommen einer Initiative sind 100.000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten. Danach beugen sich Regierung und Parlament über das Anliegen und formulieren eine Abstimmungsempfehlung und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag bevor es zur Volksabstimmung kommt. Initiativbegehren werden in der Schweiz in die Verfassung aufgenommen, wenn sie vom Volk angenommen werden. Das Parlament muss dann ein Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. (ver)
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