Schweiz: Geschäfte mit Raubgold

Die Schweiz als wichtige Drehscheibe für den weltweiten Handel mit Gold sorgt erneut für Schlagzeilen: Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren gegen die Tessiner Firma Argor-Heraeus eröffnet. Die Goldraffinerie steht im Verdacht, sich an der Wäscherei von geplündertem Gold beteiligt und der Beihilfe zu Kriegsverbrechen schuldig gemacht zu haben.

Die nichtstaatliche Organisation TRIAL hat mit einer Strafanzeige gegen Argor das Verfahren ins Rollen gebracht. Die Firma – eine der größten Goldraffinerien der Welt – soll von 2004 bis 2005 rund drei Tonnen Gold aus der Konfliktzone im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo verarbeitet haben. Paramilitärische Gruppen sollen das Gold geraubt haben, das dann über Uganda und die Gesellschaft Hussar auf der Kanalinsel Jersey an Argor geliefert worden sei.

Laut TRIAL soll Argor gewusst haben, dass die Herkunft des Goldes illegal war – oder hätte zumindest davon ausgehen müssen. Doch die Firma zeigte sich überrascht: Die Vorwürfe hätten sie „wie ein Blitz aus heiterem Himmel“ getroffen, hieß es in einer Stellungnahme. Man wolle mit den Ermittlern zusammenarbeiten.

Zweifel über die Herkunft besonders sorgfältig abklären

„Die Eröffnung der Strafuntersuchung gegen Argor ist ein Meilenstein für die Ahndung von Kriegsverbrechen“, schreibt das Kompetenzzentrum für Friedensförderung (KOFF) in seinem Newsletter vom Dezember. Plünderung während eines bewaffneten Konflikts ist seit 150 Jahren als Kriegsverbrechen anerkannt. Doch „noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg wurde ein Unternehmen wegen Beihilfe zur Plünderung verurteilt“. Die Untersuchung sei „eine Weltpremiere, die allen Firmen in Erinnerung ruft, dass auch sie eine Rechenschaftspflicht haben“.
In der Schweiz wird pro Jahr fast die Hälfte des weltweit gehandelten Goldes verarbeitet. Die Raffinerien sind laut der Edelmetallkontrollverordnung verpflichtet, Zweifel über die Herkunft von Schmelzgut „besonders sorgfältig abzuklären“. Bei Verdacht auf unrechtmäßigen Erwerb müssen sie „unverzüglich“ die zuständige Polizeibehörde benachrichtigen.

Der Fall Argor ist Teil der Bemühungen von NGOs, den Handel mit natürlichen Ressourcen besser zu regeln. Sie wollen verhindern, dass geplünderte Rohstoffe als legale Produkte auf dem Markt landen. „Menschenrechtliche Sorgfalt darf nicht freiwillige Kür sein“, erklärt die Organisation „Recht ohne Grenzen“.  Sie müsse „zur selbstverständlichen Pflicht werden“. Die Koalition von mehr als 50 Organisationen fordert den Bundesrat auf, eine verbindliche Sorgfaltsprüfung für alle Branchen vorzuschlagen. Sie erwägt, eine Volksinitiative zu lancieren.

Neben Argor stand der Neuenburger Metallveredler Metalor schon wegen angeblicher Verarbeitung von Raubgold in den Schlagzeilen: Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte ihm 2005 vorgeworfen, über Uganda importiertes kongolesisches Gold veredelt zu haben. Die Vorwürfe liefen damals ins Leere.

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erschienen in Ausgabe 2 / 2014: Neue Helden der Arbeit
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