Erstellt haben den Bericht ein gutes Dutzend Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen, die im Forum für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zusammengeschlossen sind. Er dient als Ergänzung und Korrektiv zum offiziellen Staatenbericht, in dem Österreich so wie jedes andere UN-Mitglied regelmäßig über die Einhaltung der UN-Menschenrechtskonventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Rechenschaft ablegen muss. So wie der offizielle Bericht wurde der Schattenbericht im September dem Komitee der Vereinten Nationen über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vorgelegt.
Die NGO-Plattform kritisiert, dass Österreich die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren deutlich reduziert hat. Bemängelt wird außerdem, dass die Regierung nicht auf die schädlichen Folgen der österreichischen Exportpolitik achte. Im Rahmen seiner extraterritorialen Staatenpflichten muss jeder Staat die Konsequenzen seiner Politik außerhalb der eigenen Grenzen bedenken. Das gelte auch für die Klima- und Agrarhandelspolitik der EU: Österreich habe zwar Kompetenzen an die EU übertragen, müsse aber „alle zumutbaren Schritte unternehmen“, um sicherzustellen, dass Brüssel im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen Österreichs handelt.
Ökologische Kriterien für Subventionen lehnt Wien ab
Autor
Ralf Leonhard
war bis zu seinem plötzlichen Tod im Mai 2023 freier Journalist in Wien und ständiger Korrespondent von "welt-sichten".Die beteiligten Organisationen hatten sowohl bei den inhaltlich zuständigen Ministerien als auch bei mehreren großen Hilfswerken nach finanzieller Unterstützung für den Bericht gefragt. Sie blieben aber erfolglos, sodass der Bericht größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit erstellt wurde.
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