Ein großer Wurf ist das neue Konzept für die Arbeit von Entwicklungshelfern nicht geworden – das sehen auch alle Beteiligten so und das sei auch gar nicht zu erwarten gewesen, heißt es. Seit vergangenem Frühjahr hatten das Bundesentwicklungsministerium (BMZ), die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee (AKLHÜ) und die darin vereinten nichtstaatlichen Entsendedienste über ein gemeinsames Leitbild verhandelt (siehe welt-sichten 10/2013, S. 52). Das Papier beschreibt nur den Istzustand und sagt nichts dazu, wie sich die Anforderungen an Entwicklungshelfer verändert haben und wie sich die Beteiligten einen Entwicklungsdienst in Zukunft vorstellen.
Dennoch sind alle Seiten mit dem Ergebnis zufrieden. Entscheidend sei, dass sich Staat und Zivilgesellschaft an einen Tisch gesetzt und verständigt hätten. Das sei „ein großer Fortschritt und eine Premiere in der Geschichte des Entwicklungsdienstes“, sagt der zuständige BMZ-Referatsleiter, Andreas Foerster. Jürgen Deile, bei „Brot für die Welt“ verantwortlich für die Koordination der internationalen Personalprogramme, lobt das BMZ für den Fokus auf bürgerschaftliches Engagement: Das habe die Rolle der Zivilgesellschaft in der Personalentsendung gestärkt. „Für die internationalen Personaldienste war Dirk Niebel gar nicht so schlecht“, sagt Deile.
Nach der Fusion mit der GIZ entstand Unruhe
Nach der Fusion des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) mit der GIZ hatte es erheblich Unruhe über die Frage gegeben, wie es mit den Entwicklungshelfern in der neuen Organisation weitergeht. Der AKLHÜ habe die Entwicklung in der GIZ „am Anfang mit Sorge gesehen“, sagt Susanne Nonnen, die Vorsitzende des Arbeitskreises und Geschäftsführerin des Senior Expert Service (SES). Frühere DED-Mitarbeiter gründeten einen Freundeskreis und forderten einen neuen staatlich geförderten Entsendedienst außerhalb der GIZ. Vor diesem Hintergrund starteten staatliche und nichtstaatliche Träger ihre Beratungen über ein gemeinsames Leitbild.
In dem Papier werden die Unterschiede zwischen Entwicklungshelfern der GIZ einerseits und nichtstaatlichen Trägern andererseits hervorgehoben. GIZ-Helfer sind künftig stärker als früher in die Programme der bilateralen technischen Zusammenarbeit der Bundesregierung eingebunden. Das schränkt unter anderem ihre Möglichkeiten ein, mit der Zivilgesellschaft in den Partnerländern zu kooperieren. Jürgen Deile von „Brot für die Welt“ wertet das Leitbild dennoch als „gute Grundlage für einen erfolgreichen Entwicklungsdienst in der GIZ“, ohne dass der Ansatz der zivilgesellschaftlichen Entsender verdrängt werde. Vertreter der nichtstaatlichen Personaldienste, des AKLHÜ und der GIZ werden künftig als Beirat die Fortentwicklung des Konzepts „durch das BMZ“ begleiten, wie es in dem Papier heißt. Für Deile ist damit die Forderung des DED-Freundeskreises nach einem neuen Entsendedienst hinfällig: Das Leitbild habe dem Freundeskreis den „Wind aus den Segeln genommen“.
Günter Könsgen, leitendes Mitglied des Freundeskreises, sieht das anders. Mit dem ersten Teil des Papiers, in dem es um die Aufgaben, das Selbstverständnis und die Qualifikation der Entwicklungshelfer gehe, könne er sich durchaus identifizieren. Doch was dort formuliert worden sei, sei unvereinbar mit der im zweiten Teil skizzierten Einbindung der Helfer in die GIZ-Programme. Könsgen: „Das Leitbild zeichnet erst einen Paradiesvogel, dann wird er in einen Käfig gesteckt und ihm werden die Flügel gestutzt.“ GIZ-Helfer, die sich an dem Leitbild orientieren wollten, würden vor Ort feststellen, dass das gar nicht geht.
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Für Könsgen ist das Leitbild ein „fauler Kompromiss“. Die zivilgesellschaftlichen Entsendeorganisationen hätten „mehr Stehvermögen gegenüber dem BMZ“ zeigen sollen, trotz ihrer finanziellen Abhängigkeit. Das gelte vor allem für die beiden großen Kirchen. „Die Zivilgesellschaft hätte sagen sollen: ,Macht ihr euer Konzept für die GIZ, wir machen unser eigenes‘.“ Skeptisch mache ihn etwa die Formulierung in dem Leitbild, dass die nichtstaatlichen Träger die Weiterentwicklung des Entwicklungsdienstes durch das BMZ lediglich begleiten sollen. In einem Punkt hat sich das BMZ gegenüber der Zivilgesellschaft schon durchgesetzt: Das Ministerium will das Entwicklungshelfergesetz ändern lassen, so dass in Zukunft auch Kurzzeiteinsätze von zwölf Monaten möglich sind. Das BMZ will auf diese Weise neue Zielgruppen erreichen, zum Beispiel hochqualifizierte Leitungskräfte aus der Wirtschaft, die sich ein Engagement im Ausland vorstellen können, aber nicht für zwei oder drei Jahre, die der Entwicklungsdienst normalerweise dauert. Referatsleiter Foerster weist zudem darauf hin, dass Entwicklungshelfer zunehmend in schwierigen Einsatzgebieten tätig seien, etwa in instabilen Staaten wie Afghanistan. Für solche Gebiete sei es nicht leicht, Helfer für zwei oder mehr Jahre zu bekommen.
Im AKLHÜ sieht man die Verkürzung skeptisch, lehnt sie aber nicht rundweg ab. Susanne Nonnen verweist auf den Erfolg von Kurzzeiteinsätzen im Rahmen des Senior Expert Service. Ob ein zwölfmonatiger Einsatz sinnvoll sei, hänge aber von der Aufgabe ab – und die müsse vom Partner definiert werden. Michael Steeb, Geschäftsführer des katholischen Entsendedienstes AGEH, warnt mit Blick auf das entwicklungspolitische Freiwilligenprogramm für Jugendliche, der Entwicklungsdienst dürfe „nicht zu einer Art ,weltwärts‘ für Erwachsene werden“. Entwicklungshelfern gehe es nicht um bürgerschaftliches Engagement im Ausland, sondern um Fachdienst.
Kurzzeiteinsätze sollen die Zahl der Bewerber erhöhen
Kambiz Ghawami vom World University Service, der ebenfalls im AKLHÜ vertreten ist, sieht die Gefahr, dass man mit einjährigen Einsätzen eher „eine neue Form des Tourismus“ schafft. Er vermutet, mit dem Angebot eines staatlichen Kurzzeitdienstes sollten die Bewerberzahlen wieder nach oben getrieben werden: Die Zahl der Neuentsendungen ist deutlich gesunken, seit der Entwicklungsdienst Teil der GIZ ist.
Ghawami macht einen anderen Vorschlag, um dieses Problem zu lösen: Man solle das Gesetz so ändern, dass auch Nicht-EU-Bürger sich für den Entwicklungsdienst bewerben können, zum Beispiel Migrantinnen und Migranten aus Entwicklungsländern. Das Entwicklungsministerium hält solche Einsätze von Bürgern aus anderen Ländern zwar prinzipiell für sinnvoll. Es müsse jedoch geprüft werden, welche Vertragsform dafür am besten geeignet sei, zum Beispiel als GIZ-Fachkraft, sagt Referatsleiter Andreas Foerster.
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