Licht in dunkle Waffendeals bringen

Jan Grebe, Sebastian Roßner
Parlamentarische Kontrolle und Transparenz von Rüstungsexporten,
Bonn International Center for Conversion (BICC), Juli 2013, 23 Seiten
www.bic.de

Wohl kaum ein Aspekt der deutschen Politik ist so undurchschaubar wie der Export von Waffen und Rüstungsgütern. Das geheime und intransparente Genehmigungsverfahren durch den Bundessicherheitsrat steht immer wieder in der Kritik – wie jüngst bei den umstrittenen Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien oder Katar. Ein neuer Bericht der Forschungseinrichtung Bonn International Center for Conversion (BICC) untersucht nun, wie parlamentarische Kontrolle und mehr Transparenz in der deutschen Rüstungsexportpolitik ermöglicht werden könnten. In Auftrag gegeben haben ihn Misereor und „Brot für die Welt“.

Die Autoren Jan Grebe und Sebastian Roßner zeigen mit Blick auf die USA, England, Schweden und die Niederlande, welche Formen der parlamentarischen Kontrolle und Informationspolitik im Rüstungsgeschäft existieren. Für Deutschland kommt nach ihrer Einschätzung am ehesten eine Art Parlamentsausschuss nach englischem Vorbild in Frage. Damit werde das Parlament zwar nicht an Exportgenehmigungen beteiligt, doch eine  umfassende und transparente Kontrolle im Nachhinein sei gewährleistet. In einem solchen Gremium könnten auch Minderheiten die Regierung zur Auskunft über Waffenlieferungen zwingen.

Wenn die schwarz-gelbe Koalition Waffenexporte als ein Mittel der Außenpolitik ansehe, müsse sie auch die sicherheitspolitischen Ziele einzelner Waffengeschäfte darlegen und erklären, warum schädliche Folgen für die Menschen in den Zielländern ausgeschlossen werden könnten, heißt es in dem Bericht. Angesichts der Vielzahl an Rüstungsexportgenehmigungen schlagen die Autoren vor, dem US-amerikanischen Modell zu folgen. Danach müssen Waffendeals ab einem bestimmten Auftragsvolumen dem Kongress vorgelegt werden.

Um eine fundierte öffentliche und parlamentarische Diskussion zu ermöglichen, seien zudem Änderungen am jährlichen Rüstungsexportbericht notwendig. Der sei zu ungenau und werde in der Regel erst ein Jahr oder noch später nach dem Berichtsjahr veröffentlicht. Damit verliere er an politischer Brisanz. Die Autoren regen ferner an, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Damit könnten Abrüstungs- und Friedensverbände Exportgenehmigungen vor Gericht bringen. (sdr)

 

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erschienen in Ausgabe 8 / 2013: Zentralasien – Als Partner umworben
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