Wenn zwei das Gleiche tun, ist das nicht dasselbe – es kommt bekanntlich auch auf die Beweggründe an. Sind die nieder, dann sieht das deutsche Strafrecht größere Härte vor. Doch leider hängt die Höhe der jeweiligen Motive oft vom Blickwinkel ab. Verrat ist ein besonders gutes Beispiel: Wer eine CD mit den Daten von Steuersündern verkauft, gilt in den meisten Ländern als ehrenwert, auch wenn er dabei reich wird. Ein Ehepaar mit dem schönen Decknamen Anschlag, das geheime Informationen der Nato an den russischen Geheimdienst verkauft hatte, wurde dagegen jüngst von einem Stuttgarter Gericht mehrere Jahre hinter Gitter geschickt. Strafmildernd mag sich ausgewirkt haben, dass die beiden noch Erdverstecke und Kurzwellensender benutzten, während die Geheimdienste inzwischen längst das elektronische Schleppnetz auswerfen.
Hierfür muss – das ist wohl sicher – keiner der beteiligten Agenten hinter Gitter. Denn natürlich dient die Sichtung unserer gesamten Kommunikation nur unserer Sicherheit: Sie soll neue Anschläge verhindern – Terroranschläge, nicht neue Spione. Wer mag schon gegen dieses Motiv etwas sagen? Sicher, auch die Agenten der NSA arbeiten für Geld. Aber es gehört ja auch eine Menge Leidensfähigkeit dazu, sich mit Blogs und Chats, orthografisch musterhaften Mails und bedeutungsvollen Geburtstags-SMS zu beschäftigen. Da sollte man ihnen nicht auch noch Böses unterstellen.
Zugegeben: Man müsste für den Kampf gegen den Terrorismus nicht unbedingt befreundete Regierungen abhören. Edward Snowden, der die Spähaktionen bekannt gemacht hat, kann deshalb mit gewissen Sympathien rechnen, mit Hilfe aber nicht. Dabei ging es einzig ihm nicht um Geld, sondern um die Wahrheit. Aber das ist eben auch nicht für jeden ein edler Beweggrund.
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