Das Septemberheft von „südlink“ enthält ein Dossier zum Thema Unternehmensverantwortung. Dafür hatte Inkota beim BMZ einen Zuschuss beantragt und bewilligt bekommen. Bevor das Heft in Druck ging, hatte die Redaktion es dem zuständigen BMZ-Referat zur Prüfung vorgelegt – so wie das Ministerium das nach Inkota-Angaben seit etwa zwei Jahren verlangt. Früher sei das nicht nötig gewesen, erklärt „südlink“-Redakteur Michael Krämer.
Insgesamt sei das Dossier von den BMZ-Gutachtern als „differenzierte Analyse“ bewertet worden, heißt es bei Inkota. Nur ein zweiseitiger Artikel sei auf Ablehnung gestoßen. Darin kritisiert die Autorin drei Unternehmen, sie wollten mit ihrem Engagement im Bereich Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility) von ihren Geschäftspraktiken ablenken, die zum Teil gegen Umwelt- und Sozialstandards verstießen.
Die FAZ und der NDR haben über den Fall berichtet
Das BMZ hält diesen Artikel für nicht vereinbar mit den Richtlinien zur Förderung entwicklungspolitischer Bildungsarbeit: Die Firmen würden angeprangert, ohne dass ihnen Gelegenheit gegeben worden sei, auf die Vorwürfe zu reagieren. Dass mit der dm-Drogerie auch ein angesehenes Unternehmen aus Deutschland kritisiert worden sei, habe keine Rolle gespielt bei der Entscheidung, den Artikel abzulehnen, erklärt ein BMZ-Sprecher.
Die „südlink“-Redaktion entschied sich, das Dossier ohne den Artikel, dafür aber mit zwei leeren Seiten und einem Hinweis auf eine Erklärung des Falls zu drucken – wogegen das Ministerium nichts einzuwenden hatte. Den Artikel selbst druckte Inkota auf eigene Kosten und legte ihn der „südlink“-Auflage bei. Der Fall hat einige Wellen geschlagen: Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete unter der Überschrift „Magazin trickst Ministerium aus“ darüber, das Medienmagazin ZAPP des Norddeutschen Rundfunks griff ihn satirisch auf.
Laut Michael Krämer hat das BMZ schon früher die Förderung von Inkota-Publikationen aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, zum Beispiel Infoblätter zum Thema Welternährung. Krämer betont aber auch, dass die Diskussionen mit den zuständigen Mitarbeitern meistens gut seien und das Ministerium interessiert sei, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Deshalb sei man etwas überrascht gewesen, dass ausgerechnet dieser Artikel auf solche Vorbehalte gestoßen sei. Tatsächlich enthält der Beitrag keine neuen Vorwürfe, sondern fasst nur vorhandene Informationen zusammen und entspricht in Stil und Inhalt der bei vielen Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen üblichen Kritik an grenzüberschreitend tätigen Unternehmen.
Ein BMZ-Sprecher betonte, der Fördervertrag für entwicklungspolitische Publikationen enthalte schon immer den Hinweis, dass sich der Zuschussgeber eine Prüfung des Inhalts vorbehalte. „Aufgrund entsprechender Vorerfahrungen mit Inkota“ habe das Ministerium auch im aktuellen Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
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