Wer dauerhaft in der Schweiz lebt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung, betonen die Organisatorinnen und Organisatoren der Eidgenössischen Volksinitiative „Für ein modernes Bürgerrecht“ (Demokratie-Initiative). Unser "Mitmachen".
Sie wollen Willkür im Schweizer Einbürgerungsrecht entgegenwirken und damit für mehr Demokratie sorgen, denn momentan sei „ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz“ von Wahlen ausgeschlossen. Die Initiative schlägt vor, Artikel 38 der Bundesverfassung wie folgt zu ändern: „Der Bund erlässt Vorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts auf Gesuch hin haben Ausländerinnen und Ausländer, die: a) sich seit fünf Jahren rechtmäßig in der Schweiz aufhalten; b) nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind; c) die innere und äußere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden; und d) Grundkenntnisse einer Landessprache haben.“
Informationen für alle, die unterschreiben und/oder sich aktiv einbringen möchten, unter https://demokratie-volksinitiative.ch/initiative/ (erb)
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