Rimsha Masih war im vergangenen August verhaftet und in ein Hochsicherheitsgefängnis gebracht worden, weil sie angeblich ein Buch mit Koranversen verbrannt haben soll. Weltweit hatten sich Menschenrechtsorganisationen für die Freilassung des vermutlich geistig behinderten Mädchens, dessen Alter auf 14 Jahre geschätzt wird, eingesetzt. Anfang September kam Rimsha auf Kaution frei, ein erster Freispruch folgte im November. Die Gegenseite legte jedoch Berufung ein. Dieser Antrag wurde nun zurückgewiesen. Derzeit läuft noch ein Verfahren gegen einen muslimischen Geistlichen, der Beweise gegen Rimsha gefälscht haben soll.
In Pakistan kann Blasphemie mit der Todesstrafe geahndet werden, selbst wenn der Täter minderjährig oder geistig behindert ist. Rimsha wurde nach Angaben ihrer Anwälte freigesprochen, weil es keine Zeugen für das Verbrennen der Seiten gibt. Obwohl zahlreiche Fälle belegen, dass das Blasphemiegesetz missbraucht wird, um persönliche Streitigkeiten zu regeln, gibt es keine Anzeichen für eine Änderung. Internationale Menschenrechtsorganisationen und der Weltkirchenrat fordern seit langem die Abschaffung des Gesetzes (siehe welt-sichten 11/2012).
Laut dem unabhängigen pakistanischen Zentrum für Forschungen und Studien zu Sicherheitsfragen (CRSS) hat es seit 1987 mehr als 250 Anklagen wegen Blasphemie gegeben. In vielen Fällen kam es in erster Instanz zu einer Verurteilung, die nach einem Berufungsverfahren aufgehoben wurde. Die Todesstrafe wegen Blasphemie wurde in Pakistan bisher noch nie vollstreckt. Das Forschungszentrum CRSS nennt aber 52 Fälle seit 1990, in denen vom Blasphemievorwurf freigesprochene Personen im Nachhinein von einem Mob oder von Unbekannten umgebracht wurden. Die Familie Rimshas hält sich deswegen seither versteckt.
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