Der Triumph ist verfrüht

Nun, da Gaddafi gestürzt ist, werden die Bundesregierung und speziell Bundesaußenminister Guido Westerwelle nachträglich scharf kritisiert, weil sie im März der UN-Resolution zu Libyen nicht zugestimmt hatten. Doch diese Entscheidung war wohlbegründet. Die NATO-Intervention, die zum Sturz Gaddafis beigetragen hat, hat gegen die Vorgaben der UN-Resolution und damit gegen das Völkerrecht verstoßen. Sie folgte nicht vorrangig dem Ziel, Zivilisten zu schützen. Und ob der Sturz Gaddafis Libyen die Chance auf eine bessere Zukunft gibt, ist völlig offen.

Als im März die Bundesregierung ihre Zustimmung zur UN-Resolution 1973 und damit zum Luftkrieg in Libyen verweigerte, war das Echo gespalten. Umfragen zufolge stimmte eine deutliche Mehrheit in Deutschland der Entscheidung zu. Aus der politischen Klasse kritisierten einige die Stimmenthaltung im UN-Sicherheitsrat aus bündnistaktischen Gründen: Sie würde die Beziehungen zu Frankreich, Großbritannien und den USA belasten. Das war kurzfristig zutreffend, hatte aber erkennbar nichts mit Libyen oder mit humanitären Erwägungen zu tun. Einige wenige Kritiker bemängelten dagegen, dass die Entscheidung libysche Zivilisten gefährden würde.

Autor

Jochen Hippler

ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Entwicklung und Frieden und lehrt Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen.

Monate später, nach dem gewaltsamen Sturz Muammar Gaddafis, erhob sich ein Sturm rückwirkender Entrüstung. Das Ende der libyschen Diktatur habe erwiesen, dass die Stimmenthaltung der Bundesrepublik ein Fehler gewesen sei – schließlich habe der als „Militäreinsatz“ bezeichnete Luftkrieg den Fall Gaddafis wesentlich mit bewirkt. Die Vorwürfe konzentrierten sich auf den glücklosen Bundesaußenminister Guido Westerwelle, obwohl er die Entscheidung gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsminister Thomas de Maizière getroffen hatte. Dies deutet darauf hin, dass die rückblickende Kritik eine starke innenpolitische Dimension enthielt.

Erinnern wir uns: Bei der Debatte über die UN-Resolution ging es nicht darum, ob der Sturz Gaddafis wünschenswert sei. Das war unumstritten, stand aber nicht zur Abstimmung. Die Resolution sollte rein humanitären Zielen dienen, insbesondere die libysche Zivilbevölkerung vor Angriffen der libyschen Luftwaffe und später auch der Panzer schützen. Genau deshalb wurden die Flugverbotszone eingerichtet und Bodentruppen ausgeschlossen. Weder ein Sturz Gaddafis noch eine militärische Parteinahme der NATO im libyschen Bürgerkrieg war von der Resolution 1973 mandatiert. Dass die NATO und ihre nationalen Kontingente später trotzdem dazu übergingen, als Luftwaffe der Aufständischen zu operieren; dass sie immer wieder Ziele angriffen, die nichts mit dem Schutz von Zivilisten zu tun hatten; dass sie sogar noch nach dem Sturz Gaddafis taktische Luftunterstützung für eine Kriegspartei gewährten – das war bei der Abstimmung im UN-Sicherheitsrat nicht absehbar, sonst wäre die Resolution nie zustande gekommen.

So sympathisch ein Schutzversprechen für Zivilisten war und ist: Es bleiben große Zweifel, ob eine Flugverbotszone diesen Anspruch überhaupt einlösen kann. Auch das Massaker an 8000 Männern in Srebrenica (Bosnien) 1995 fand trotz einer Flugsverbotszone statt – und sogar trotz der Präsenz niederländischer Bodentruppen unter einer UN-Mission. Ein Luftkrieg kann Ziele am Boden zerstören, eine fremde Regierung entscheidend schwächen und feindliche Luftangriffe ausschließen. Aber er kann nicht verhindern, dass Zivilisten von Angriffen am Boden, Massakern oder den Kriegsfolgen bedroht werden – zumindest nicht, ohne dass die Interventionsmächte zur Kriegspartei werden. Ein wirksamer humanitärer Schutz der Bevölkerung erfordert neutrale Bodentruppen mit einem robusten Mandat, also dem Recht zum Waffeneinsatz gegenüber allen Angreifern. Die schloss die UN-Resolution zu Libyen aber aus. Sich hier zu enthalten, war durchaus begründbar: Die Resolution verkündete ein Ziel, das mit den vorgesehenen Mitteln kaum zu erreichen war.

Damit standen die Krieg führenen NATO-Staaten vor der Alternative, entweder in den engen Grenzen der Resolution zu handeln. Dann konnten sie zwar Luftangriffe auf Zivilisten verhindern, aber weder den Krieg beenden noch Gaddafi stürzen – was politisch als Scheitern wahrgenommen worden wäre. Oder sie gingen über die Resolution hinaus, so dass sie selbst zur Kriegspartei wurden. Dann konnten sie zum Sturz des Gaddafi-Regimes beitragen, hatten aber den Boden der UN-Resolution verlassen und operierten völkerrechtswidrig.

Dieses Dilemma war bei Verabschiedung der Resolution absehbar. Das ließ und lässt die Stimmenthaltung als vertretbar oder richtig erscheinen. Sie heute mit dem Argument zu kritisieren, der Luftkrieg habe schließlich den Sturz der Diktatur bewirkt, läuft auf die Behauptung hinaus, ein Völkerrechtsbruch sei im Nachhinein gerechtfertigt, wenn er erfolgreich verläuft. Wer dieser Meinung ist, sollte das dann auch klar sagen.

Die humanitären Argumente für die Intervention sind wenig überzeugend. Wenn der Schutz der Zivilisten entscheidend gewesen wäre, hätte man nicht nur Städte wie Bengasi vor den Angriffen der Regierungstruppen geschützt, sondern auch Sirte oder Bani Walid vor denen der Aufständischen. Doch in vielen Fällen unterstützte die NATO sogar solche Angriffe aus der Luft. Von einem Schutz der Zivilbevölkerung vor Angriffen der Aufständischen hingegen ist bisher nichts bekannt.

Aber selbst wenn man das Argument „Der Zweck heiligt die Mittel“ akzeptieren wollte: Der Sturz Gaddafis ist erfreulich, aber keine Garantie für einen politischen Erfolg in Libyen. Auch die Taliban in Afghanistan konnten 2001 schnell gestürzt werden, auch sie vor allem durch einen Luftkrieg im Dienste ihrer einheimischen Gegner, der Nordallianz. Der Sturz Saddam Husseins wurde 2003 ebenfalls durch einen Luft- und einen kurzen Bodenkrieg in einigen Wochen bewerkstelligt. Der heutige Jubel in Paris und anderswo über Libyen erinnert fatal an die Triumph-Pose von George W. Bush im Mai 2003, im Irak sei die „Mission erfüllt“. Diese krasse Fehleinschätzung bezahlten anschließend Hunderttausende Iraker und Afghanen und zahlreiche ausländische Soldaten mit dem Leben. Der wirkliche Krieg stand erst noch bevor, er war die Folge des Sturzes der beiden Regierungen und des Fehlens eines seriösen Konzeptes zur Gestaltung der Nachkriegsordnung.

Heute besteht in Libyen eine ähnliche Gefahr. Das Land ist im Gegensatz zu Tunesien und Ägypten stark fragmentiert. Regionale, stammesmäßige, ethnische und religiöse Unterschiede sind stark ausgeprägt. Und auch in Libyen standen sich nicht zwei geschlossene und gut organisierte Konfliktparteien gegenüber, sondern Dutzende bewaffnete Gruppen kämpften um die Macht – und um die Durchsetzung ihrer Partikularinteressen. Heute wird das Land nicht von einer geeinten Regierung kontrolliert, sondern besteht aus zahlreichen regionalen und lokalen Einflusssphären. Ein funktionierender Staatsapparat, der die divergierenden Gruppen friedlich integrieren könnte, muss erst noch geschaffen werden.

Ob dieses schwierige Experiment gelingt, kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber alles andere als sicher. Gegenwärtig besteht Anlass zu Skepsis. Auch deshalb sind Jubel und Rechthaberei zumindest verfrüht. Erst die Zukunft wird erweisen, ob der gewaltsame Sturz der Diktatur die Tür zu einer besseren, demokratischen Zukunft geöffnet hat oder ob er zu einem neuen Bürgerkrieg und vielleicht dem Zerfall Libyens führen wird – mit den entsprechenden politischen und humanitären Folgen.

 

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erschienen in Ausgabe 10 / 2011: Globalisierung: Auf dem Weg zur Einheitskultur?
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