Die Afrikanische Union, die im kommenden Juli den 20. Jahrestag ihrer Gründung feiert, arbeitet von jeher auch mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, etwa wenn es um Frühwarnsysteme für aufkommende Hungersnöte, um Wahlbeobachtung oder auch um Lobbyarbeit für gemeinsame Werte geht. Ein wichtiges Forum dieser Zusammenarbeit ist der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat der Afrikanischen Union (Economic, Social and Cultural Council (ECOSOCC). Diesem in Sambias Hauptstadt Lusaka ansässigen Beratungsgremium gehören etliche afrikanische Organisationen an, deren Stimme bei Entscheidungen der AU gehört werden soll – beispielsweise Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, örtliche Interessenverbände, politische oder auch kulturelle Gruppierungen.
Um von ECOSOCC akkreditiert zu werden, müssen diese zivilgesellschaftlichen Organisationen nachweisen, dass sie mindestens drei Jahre lang in einem afrikanischen Land registriert sind und dass sowohl ihre Mitglieder als auch ihre finanziellen Mittel mindestens zur Hälfte aus afrikanischen Quellen oder aus der afrikanischen Diaspora kommen. Dahinter steht der Gedanke, dass zivilgesellschaftliche Gruppen in Afrika eben dort verwurzelt sein und nicht von allgegenwärtigen reichen Geldgebern aus dem Ausland dominiert werden sollten.
Nun befürchten Kritiker, dass der ECOSOCC die Hürden weiter erhöhen könnte, so dass zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen die Kriterien für eine Akkreditierung nicht mehr erfüllen könnten, berichten Martin Ronceray, Policy Officer bei der Denkfabrik ECDPM in Maastricht, und Andrew Songa von der European Partnership for Democracy (EPD) in ihrem Policy Paper. Akkreditierungskriterien des ECOSOCC hätten zunehmend eine ausschließende Funktion, anstatt auf eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entscheidungsfindung innerhalb der Afrikanischen Union hinzuwirken.
Gleichzeitig allerdings habe der ECOSOCC selbst eine Liste von Organisationen zusammengesellt, die zwar nicht nach den von ihm aufgestellten Regeln akkreditiert werden könnten, mit denen man aber informell zusammenarbeiten könne. Dies führt nach Ansicht von Ronceray und Songa letztlich dazu, dass das Recht vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen, von der Afrikanischen Union angehört und in Entscheidungen eingebunden zu werden, beschnitten würde – bei gleichzeitiger Aussicht auf mehr informellen Einfluss. Welchen Organisationen dieser Einfluss dann aber gewährt würde und welchen nicht, das wäre dann weniger transparent als zuvor, und erst recht nicht einklagbar.
Neuen Kommentar hinzufügen