In ihrer Studie kritisieren Germanwatch , Misereor, Transparency Deutschland und Gegenströmung, dass die Firmen zum Teil Staaten und Unternehmen beliefern, denen schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße vorgeworfen werden. Deutschland als drittgrößter Maschinen- und Anlagenproduzent der Welt trage eine große Verantwortung, wenn etwa die Errichtung von Anlagen zur Energieerzeugung wie Staudämmen mit Landraub, der Bedrohung von Menschenrechts- und Umweltverteidigerinnen sowie Konflikten mit indigenen Gemeinden über die Landnutzung einhergehe – auch wenn es um Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gehe.
Aber auch in weniger schlagzeilenträchtigen Industriezweigen wie etwa der Verarbeitung von Nahrungsmitteln kommt es, wie die Autoren der Studie ausführen, zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. So herrschten in vielen Betrieben der Lebensmittel- und Getränkeherstellung ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Arbeiterrechte würden verletzt oder es komme sogar zu Zwangsarbeit. Die Autoren finden deshalb naheliegend, dass der deutsche Maschinen- und Anlagenbau in seinen nachgelagerten Wertschöpfungsketten für diese Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden sollte.
So habe etwa die Krones AG im September 2013 die Coca Cola FEMSA Philippines mit Getränkemaschinen beliefert. Philippinische Gewerkschaften hatten dem Unternehmen jedoch im Mai desselben Jahres Verantwortungslosigkeit bei der Entlassung von 430 Arbeiterinnen und Arbeitern, Unregelmäßigkeiten bei der Gehaltsauszahlung und systematische Verstöße gegen Arbeiterrechte vorgeworfen.
Ein aktuelleres Beispiel sei die Fleischindustrie. Laut Human Rights Watch seien Arbeiterinnen und Arbeiter dort oftmals einem hohen Risiko ausgesetzt sind, einen schweren Betriebsunfall zu erleiden und sich an den Maschinen gefährlich zu verletzen. Unternehmen, die solche Maschinen herstellen, sollten sich dieser Gefahren bewusst sein und beispielsweise ihre Sicherheitsstandards erhöhen, heißt es in der Studie.
Die NGOs formulieren auch Empfehlungen, wie bestehende Regulierungslücken in Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette geschlossen werden sollten und Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden können. So solle beispielsweise in einer „Aktivitätskette“ grundsätzlich die weitere Nutzung der Produkte in Augenschein genommen werden. Allerdings wird dabei nicht konkret genannt, was Unternehmen tun können und sollen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht menschenrechts- oder umweltfeindlich eingesetzt werden.
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