Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat einer Neufassung des Vergaberechts zugestimmt. Es erlaubt den Kommunen künftig, bei ihren Einkäufen soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Bisher war diese Frage juristisch nicht eindeutig geklärt.
Spielzeug für Kindertagesstätten, Bettwäsche für Krankenhäuser, Pflastersteine für Plätze: Die öffentliche Hand kauft jedes Jahr für 300 Milliarden Euro ein, rund 60 Prozent davon entfallen auf Städte und Gemeinden. Den Entwurf für ein neues Vergaberecht hatte die Bundesregierung vor einem Jahr vorgelegt (siehe welt-sichten, 4/2008, S. 55). In der entscheidenden Passage heißt es: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Unternehmen gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen."
Diese Neuregelung werde das Einkaufsverhalten verändern, meint Martin Krämer, oberster Einkäufer der Stadt Bonn. „Wenn es ausdrücklich erlaubt ist, werden immer mehr Kommunen ihren Einkauf umstellen und soziale Kriterien berücksichtigen." Viele Produkte aus Afrika, Asien und Lateinamerika entstehen unter Bedingungen, die man hierzulande niemandem zumuten möchte. Dazu gehören Textilien, Spielzeug, Sportartikel, Teppiche und Leder, aber auch Computer, Billigprodukte aus Holz sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kaffee, Schokolade oder Blumen. Bei diesen Produkten ist nicht garantiert, dass die Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO eingehalten werden. „Als Stadt dürfen wir vor diesen Problemen nicht die Augen verschließen. Wir haben eine internationale Verantwortung", so Krämer.
Die Stadt Bonn hat daher bereits 2004 beschlossen, keine Produkte mehr zu beziehen, bei denen Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann. Sie verlangt von ihren Lieferanten eine unabhängige Zertifizierung zum Beispiel durch ein Fair-Handels-Siegel oder eine verbindliche Zusage, die auch die Aktivitäten von Lieferanten und Subunternehmern abdeckt. Ein Lieferant von Natursteinen aus China beispielsweise wurde bei der Ausschreibung für die Verblendung einer Aufzugsanlage ausgeschlossen. Solche Fälle wird es mit dem neuen Vergaberecht wohl öfter geben.
Die Umsetzung in die Praxis wird allerdings noch für jede Menge Zündstoff sorgen. Denn für viele Produkte existiert gar kein Label, das Kontrollen bei den Herstellern vorsieht. „Kein Beschaffer kann die Vertriebswege durch die halbe Welt bis ins Detail nachvollziehen", betont Krämer. Bei Arbeitsbekleidung etwa lässt sich noch kein deutscher Produzent in die Karten schauen, wie es in seinen außereuropäischen Produktionsstätten zugeht. „Kommunen retten sich mit Selbstauskünften der Hersteller und bewegen sich damit auf dünnem Eis", kritisiert Christiane Schnura von der Clean Clothes Campaign.
Mit dem neuen Vergabegesetz wird der Druck auf die Unternehmen wachsen, sich unabhängigen Kontrollen zu unterziehen. Die Kommunen können für Martin Krämer aus Bonn neue Standards in der Unternehmensverantwortung setzen. Und nicht nur das: „Vielleicht machen sich ja dann mehr Menschen Gedanken, unter welchen Bedingungen ein T-Shirt für zwei Euro hergestellt wurde."
Claudia Mende