Die entwicklungspolitischen Aktivitäten der deutschen Kommunen müssen rechtlich und finanziell besser verankert werden, fordert eine Studie des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik. Die Kommunen sollten sich auf ihre Kompetenzen bei der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Inland und bei der Stärkung der Selbstverwaltung ihrer Partnerstädte im Süden konzentrieren.
In der Entwicklungszusammenarbeit gewinnen urbane Zentren immer mehr an Bedeutung. Das liegt an der raschen Verstädterung weltweit, aber auch an Bemühungen zur Dezentralisierung und Demokratisierung in vielen Entwicklungsländern. Die Studie „Kommunale Entwicklungspolitik in Deutschland“ untersucht die rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit deutscher Kommunen und fragt danach, ob sie den Ansprüchen der Paris-Erklärung für eine wirksamere Entwicklungshilfe genügt. Erstellt haben die Studie das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt bei der Internationalen Weiterbildung und Entwicklung (InWent). Die Autoren Katrin Fröhlich und Bernd Lämmlin haben 1292 Kommunen angeschrieben, von denen 203 geantwortet haben. Davon wiederum sind 60 entwicklungspolitisch aktiv.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in ihrem Beschluss zur Entwicklungszusammenarbeit der Länder vom Oktober 2008 zum ersten Mal die Kommunen als eigenständige Akteure ausdrücklich erwähnt (siehe welt-sichten 11/2008, S. 56). Doch der Stellenwert von Entwicklungshilfe ist weder in Gemeindeordnungen noch in Länderverfassungen verankert, die die rechtliche Grundlage für kommunalpolitisches Handeln bilden. Entwicklungszusammenarbeit ist also eine freiwillige Aufgabe der Kommunen, die in Zeiten knapper Kassen schnell zurückgefahren wird.
Es gibt im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich weder eine Budgetlinie im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) noch eine flächendeckende Finanzierung durch die Bundesländer. Das „Fehlen eines politischen Mandats und rechtlichen Rahmens stellt auch den größten Mangel hinsichtlich der rechtlichen Verankerung dar“, heißt es in der Studie. Die Autoren empfehlen, die Beschlüsse der Ministerpräsidenten in die Gemeindeordnungen zu übernehmen, um eine einheitliche rechtliche Grundlage zu schaffen. Feste Budgets bei BMZ und Bundesländern sowie regionale und nationale Fonds sollten für Planungssicherheit sorgen.
Grundsätzlich sind die Kommunen nach Ansicht der Autoren gut in die nationale entwicklungspolitische Strategie eingebunden, die sich an den UN-Millenniumszielen orientiert. Die Kohärenz zwischen nationalen und kommunalen Zielen sei somit gegeben. Trotzdem bestehe die Gefahr, dass eine Vielzahl von unkoordinierten Aktivitäten zu weiterer Zersplitterung führt. Das aber würde dem Ziel der Paris-Deklaration zuwiderlaufen.
Die Studie plädiert deshalb dafür, dass sich die Kommunen auf die Bildungsarbeit im Inland konzentrieren und das entwicklungspolitische Engagement von Kirchen, Schulen und Eine-Welt-Gruppen vernetzen. In ihren Auslandsaktivitäten sollten sich Städte und Gemeinden auf ihr Know-how bei kommunalen Dienstleistungen konzentrieren und die Partnerkommunen im Süden bei der Selbstverwaltung unterstützen.
Claudia Mende
Die Studie ist ab Mitte Februar zu beziehen bei: www.die-gdi.de oder www.service-eine-welt.de