Widerstand gegen Agrar-Allianz der G8

EU-Parlament
Im EU-Parlament gibt es große Bedenken gegen eine Beteiligung an der „Neuen Allianz für Ernährungssicherung“. Setzt die EU ihre Teilnahme aus?

Aus der Taufe gehoben wurde die Allianz 2012 vom G8-Gipfel in den USA – mit dem Ziel, den Hunger durch private Investitionen in die Landwirtschaft zu bekämpfen. Entwicklungsorganisationen kritisieren seither, dass die Allianz dabei ausschließlich auf das Modell einer intensiven und industrialisierten Landwirtschaft setze, die für viele arme Länder nicht angemessen sei.

Ein von der Grünen-Abgeordneten Maria Heubuch im Entwicklungsausschuss vorgelegter Bericht und Entschließungsantrag greift diese Kritikpunkte auf. Der Ansatz der Allianz leiste der Landnahme unter Missachtung von Land- und Nutzungsrechten von Kleinbauern Vorschub, heißt es darin. Schon jetzt, drei Jahre nach Inkrafttreten der Allianz, habe das zu Vertreibung von Bauern von ihrem Land etwa in Nigeria und Tansania geführt.

Die bisher zehn Partnerländer der Allianz in Afrika, darunter Äthiopien, Benin, Ghana, Malawi und Mosambik sind laut Kritikern zudem angehalten, ihre staatlichen Regelungen für Saatgut auf die Sorten der global tätigen Saatguthersteller einzugrenzen; das reduziere die Vielfalt der regionalen Sorten und treibe Kleinbauern in Vertragsabhängigkeit und Verschuldung. Die Allianz sei kaum mehr als eine Geschäftsförderung der beteiligten Unternehmen der global operierenden Agrarindustrie, urteilte ein Gutachten für das britische Entwicklungsministerium.

Parlament hat nur wenig Einfluss in der Praxis

Der Entschließungsantrag der Grünen fordert, dass die EU ihre Teilnahme an der Allianz solange aussetzt, bis sich diese vollständig an UN-Grundsätze für ländliche Entwicklung hält, die derartige Auswüchse der Kommerzialisierung der Landwirtschaft verhindern sollen.

Das Parlament hätte freilich nur wenig Möglichkeiten zu prüfen, ob die Allianz ihre Praxis entsprechend ändert. Denn die Teilnahme der EU gründet nicht auf einem Vertrag, dem das Parlament zustimmen müsste, sondern auf einer Absprache von zehn Regierungen, davon fünf aus der EU (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien). Und außer einem vergleichsweise unbedeutenden Verwaltungsaufwand, den die EU-Kommission für die Koordinierung von Vorhaben der Allianz in zwei afrikanischen Ländern auf sich genommen hat, ist der EU-Haushalt nicht dafür beansprucht. Vielmehr deckt die EU-Kommission die Kosten für die Allianz mit Mitteln des EU-Entwicklungsfonds (EEF); seit der Gründung der Allianz hat sie dafür 1,2 Milliarden Euro aus dem EEF zugesagt. Der Fonds ist jedoch ist eine rein zwischenstaatliche Einrichtung der EU-Länder: Nur deren Regierungen entscheiden über die Mittelvergabe, nicht aber das EU-Parlament.

Nach den ersten Durchgängen in den Parlamentsausschüssen haben sich 115 Änderungsanträge angehäuft, die meisten verschärfen die Vorlage der Grünen sogar. Der federführende Entwicklungsausschuss stimmte am 20. April fast einstimmig für den Antrag (23 dafür, eine Enthaltung, keine Nein-Stimme), entscheiden wird das Plenum voraussichtlich im Juni.

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erschienen in Ausgabe 5 / 2016: Religion: Vom Glauben und Zweifeln
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