Europäische Bruchlinien

Die EU-Schuldenkrise gibt jenen Auftrieb, die spekulative Finanzgeschäfte mit einer Steuer belasten wollen. Doch trotz deutsch-französischem Schulterschluss für eine Finanzmarktsteuer bleiben zwischen den Regierungen wie auch zwischen den EU-Instanzen noch viele Gegensätze.

Eine Anhörung im EU-Parlament Anfang Februar verdeutlichte die Bruchlinien zwischen Befürwortern und Gegnern der Steuer. Die eine verläuft zwischen den 17 Euro-Ländern und den übrigen zehn EU-Ländern. Mehrheitlich sind die einen dafür, die anderen dagegen. Eine andere Bruchlinie teilt die liberale Fraktion im EU-Parlament in zwei Lager. Das eine ist strikt gegen die Steuer, das andere dafür, aber nur wenn sie für die gesamte EU gelten würde. Das freilich läuft darauf hinaus, dass sie weltweit eingeführt werden müsste, da die Briten die Finanzmarktsteuer nur dann für machbar halten.

Dann gibt es noch die Bruchlinie zwischen dem EU-Parlament und der EU-Kommission einerseits und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten andererseits. Beide Seiten beharken sich schon jetzt darüber, wer aus dem noch ungebackenen Kuchen einer Finanzmarktsteuer ein wie großes Stück erhält. Die Kommission beansprucht einen Teil, um in Zukunft größere EU-Haushalte zu finanzieren, die bislang auf 1,15 Prozent der Wirtschaftsleistung aller EU-Länder vertraglich begrenzt sind. Doch für eine EU-Steuer hat Brüssel keine Kompetenzen, dazu müssten die EU-Verträge neu geschrieben werden. Ein Umweg wäre ein Beschluss der EU-Regierungen, einen Teil der Einnahmen aus der Steuer für den EU-Haushalt vorzumerken. Allerdings müsste das einstimmig beschlossen werden und ist deshalb angesichts der generellen Uneinigkeit der EU-Mitglieder zur Finanzmarktsteuer ebenso aussichtlos wie eine Vertragsänderung.

Die Verhandlungen in EU-Parlament und Ministerrat sind an die Vorlage der EU-Kommission vom September vorigen Jahres gebunden, die in einigen Details freilich zu unbestimmt bleibt und damit gegensätzlichen Positionen Ansatzpunkte liefert (siehe „welt-sichten“ 11/2011, S. 54). Die Kommission schlägt vor, den Börsenhandel mit Aktien und Anleihen mit 0,1 Prozent zu belasten, den Handel mit abgeleiteten Finanzwerten, den Derivaten, mit 0,01 Prozent. Der Derivate-Handel, zu dem auch die Rohstoff- und Devisenspekulation gehört, ist das wichtigste Ziel einer Steuer, die im Sinne ihres Erfinders, des Ökonomen James Tobin, Sand ins Getriebe der Finanzmärkte streuen will.

Autor

Heimo Claasen

ist freier Journalist in Brüssel und ständiger Mitarbeiter von "welt-sichten".

Ein Großteil dieser Geschäfte wird nicht an Börsen getätigt, sondern direkt zwischen Käufern und Verkäufern („over the counter“). Dieser Handel soll der Kommission zufolge dort besteuert werden, wo ein Händler registriert ist. Das würde theoretisch den gesamten Umsatz von EU-ansässigen Händlern erfassen, egal ob sie ihre Geschäfte in Frankfurt oder sonst wo in der Welt abwickeln. Bei Millionen von Transaktionen im Computerhandel jeden Tag stellt die Erfassung ein enormes Problem dar, dem die einzelstaatlichen Steuerbehörden kaum gewachsen sein dürften; Steuerbetrug und -vermeidung wären nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln. Allerdings wird jedes einzelne dieser Geschäfte in der Tat heute schon registriert, denn nur so sind sie rechtsgültig und damit abrechenbar. Nur befindet sich die Stelle dafür in der Londoner City – und ist damit unerreichbar für EU-Steuerfahnder, hat doch der britische Premierminister David Cameron die Finanzmarktsteuer zum „Irrsinn“ erklärt.

Das EU-Parlament will seine Meinung zur Vorlage der Kommission im Mai verabschieden, pünktlich zum EU-Gipfel im Juni. Was der mit der Finanzmarktsteuer anfängt, steht in den europäischen Sternen

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erschienen in Ausgabe 3 / 2012: Hunger: Es reicht!
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