Zwei Wege, dasselbe Ziel

UN Global Compact
Der Schweizer Ableger des UN Global Compact hat sich neu aufgestellt, um Unternehmen zum Menschenrechtsschutz zu motivieren. Die Träger der Konzernverantwortungsinitiative haben dasselbe Anliegen, fordern aber verbindliche Vorgaben.

Der UN Global Compact wurde im Jahr 2000 lanciert. Seither dürfen sich Unternehmen, die sich an seine zehn Prinzipien halten, mit dem UN-Logo schmücken. Derzeit sind 8343 Unternehmen Mitglied, 178 haben ihren Sitz in der Schweiz, darunter Rohstoffriesen wie Glencore, Metalor oder auch Trafigura, die immer wieder in der Kritik stehen (siehe Kasten).

Das Global Compact Netzwerk Schweiz (GCNS) will Unternehmen dazu bringen, sich freiwillig für die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten, von Umweltvorgaben und gegen Korruption zu engagieren. Das Netzwerk bringt Unternehmen zusammen, unterstützt sie dabei, soziale Verantwortung zu übernehmen (Corporate Social Responsibility), bietet in Kooperation mit dem Global Compact in Deutschland Menschenrechtstrainings an und ermöglicht den Dialog mit Kritikern. Unterstützt wird es von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit.

Im Kontrast dazu steht die Konzernverantwortungsinitiative, die vergangenes Jahr lanciert wurde und von 76 Schweizer Organisationen getragen wird. Ihr Ziel ist es, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gesetzlich zu verankern: Unternehmen sollen den Menschenrechtsschutz verbindlich in sämtliche Geschäftsabläufe einbauen, und Opfer sollen Zugang zu Rechtsmitteln erhalten.

„Die Aufgaben für Unternehmen wären kolossal“

Das Global Compact Netzwerk nimmt politisch keine Stellung zur Konzernverantwortungsinitiative. Seine Mitglieder fürchten jedoch, sie könnten zu stark reguliert werden, weil sie laut der Initiative die Verantwortung über die gesamte Zulieferkette übernehmen müssten, sagt Antonio Hautle, der Programmverantwortliche beim GCNS. Er selbst sieht in der Initiative eine Chance: In seiner Funktion könne er die Zivilgesellschaft, die sich für verbindliche Maßnahmen stark macht, mit Unternehmen und Konzernen zusammenbringen, die auf freiwilliges Engagement setzen.

„Ich mache der Wirtschaft verständlich, was die Konzernverantwortungsinitiative will, und gebe weiter, was die Wirtschaft befürchtet“, erklärt der ehemalige Direktor des Hilfswerks Fastenopfer. Er sieht in seiner Arbeit und dem freiwilligen Engagement von Unternehmen eine Art Mittelweg: „Wenn sich die freiwillige Praxis etabliert und bewährt, ist der Schritt zur Regulierung kleiner, weil die Anpassungsarbeit bereits geleistet ist.“ Würde jedoch die Konzernverantwortungsinitiative heute angenommen, dann wären die Aufgaben für Unternehmen „kolossal“, sagt Hautle. Das Ziel sei nur in kleinen Schritten zu erreichen.

„Die Revolution ist, dass Unternehmen zugeben, dass sie ein Problem haben. Früher wurden solche noch totgeschwiegen.“ Er sei „erstaunt und freudig“, wie ernst Unternehmen die Menschenrechtsfrage nehmen. Die Schwierigkeit sei jedoch oft, diese Haltung unternehmensintern umzusetzen und Verwaltungsräte oder Zulieferer davon zu überzeugen. Großen Nachholbedarf sieht Hautle vor allem bei der Rohstoffbranche und der Finanz- und Versicherungsindustrie, die in der Schweiz sehr stark sind. Wenn diese die Prinzipien des Global Compact ernsthaft unterstützten, hätte das große Hebelwirkung. Doch meist sei die Rendite immer noch wichtiger als die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte und der Schutz der Umwelt.

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erschienen in Ausgabe 2 / 2016: Seuchen: Unsichtbare Killer
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