Dienstschluss für die Haushaltshilfe

Rund 53 Millionen Menschen arbeiten laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weltweit als Haushaltshilfen, Kindermädchen, Gärtner oder Chauffeur. 83 Prozent sind Frauen, die Mehrzahl Migrantinnen. Lediglich ein Zehntel ist laut ILO rechtlich mit „normalen“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.

Sie kochen, putzen, kaufen ein und passen auf die Kinder auf – sie leisten unschätzbare Dienste für ihre Arbeitgeber und werden dafür meist nicht angemessen bezahlt. Sie müssen nahezu rund um die Uhr arbeiten, fast die Hälfte von ihnen hat keinen Tag in der Woche frei. Kranken- und sozialversichert sind die wenigsten. Rund 53 Millionen Menschen arbeiten laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weltweit als Haushaltshilfen, Kindermädchen, Gärtner oder Chauffeur. 83 Prozent sind Frauen, die Mehrzahl Migrantinnen.

Lediglich ein Zehntel ist laut ILO rechtlich mit „normalen“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. „Die fehlenden Rechte, die Abhängigkeit vom Arbeitgeber, der ungeschützte und isolierte Arbeitsplatz – all das macht Hausangestellte besonders anfällig für Ausbeutung und Missbrauch“, erklärt die stellvertretende ILO-Generalsekretärin Sandra Polaski.

Autorin

Gesine Kauffmann

ist Redakteurin bei "welt-sichten".

Um das zu ändern, hatten die ILO-Mitgliedsstaaten bereits im Juni 2011 ein Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte beschlossen. Diese Konvention Nr. 189 wurde als Meilenstein gefeiert. Im vergangenen September ist sie in Kraft getreten. Sie soll zentrale Arbeitnehmerrechte wie geregelte Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialversicherung sowie das Recht, sich einer Gewerkschaft anzuschließen, garantieren. Elf von 185 ILO-Mitgliedern haben die Konvention inzwischen ratifiziert, darunter mehrere aus Lateinamerika,  die Philippinen und Deutschland. Ecuador kam kurz vor Weihnachten als jüngster Vertragspartner hinzu.

Insgesamt haben mehr als 20 Länder in den vergangenen zwei Jahren den gesetzlichen Schutz von Hausangestellten verbessert. So haben sie in Brasilien einen Anspruch auf bezahlte Überstunden, Arbeitslosenversicherung und einen Acht-Stunden-Tag. Auf den Philippinen ist seit gut einem Jahr gesetzlich vorgeschrieben, dass Hausangestellte einen Arbeitsvertrag, einen Mindestlohn und eine Krankenversicherung erhalten. Solche Fortschritte sind vor allem den Gewerkschaften zu verdanken. Mit ihrer Kampagne „12 by 12“ unter Federführung des internationalen Gewerkschaftsbundes demonstrieren und streiten sie dafür, dass die Regierungen ihren Verpflichtungen laut der ILO-Konvention tatsächlich nachkommen. Ihr ursprüngliches Ziel, bis Ende 2012 zwölf Ratifizierungen zu erreichen, haben sie zwar nicht erreicht. Doch Ende Oktober vergangenen Jahres hat die Bewegung neuen Aufschwung erhalten: Bei einer Konferenz in Montevideo wurde die Internationale Gewerkschaft der Hausangestellten gegründet. Sie und ihre nationalen Partner werden weiter gut zu tun haben und mit zahlreichen Widerständen kämpfen müssen.

Viele Frauen kennen ihre Rechte nicht

Denn einige Länder wie Bangladesch, Thailand und die Vereinigten Staaten verweigern Hausangestellten noch immer das Recht, sich zusammenzuschließen, um für ihre Belange zu kämpfen. Und selbst in Ländern wie Bolivien, wo sie eine starke Gewerkschaft haben, gehen sie jedes Jahr am 30. März, dem „Tag der Hausangestellten“, auf die Straße, um ihre gesetzlich verbrieften Rechte einzuklagen. Das größte Problem besteht laut Gewerkschafterinnen darin, dass viele Frauen ihre Rechte nicht kennen oder es aus Furcht vor dem Verlust ihrer Arbeit nicht wagen, sie gegenüber ihren Arbeitgebern einzufordern.

Auch in Deutschland kommt es im Übrigen vor, dass Haushaltshilfen von ihren Arbeitgebern misshandelt oder sogar gefangen gehalten werden. Laut Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) beschäftigen 2,6 Millionen Familien regelmäßig Hausangestellte. 90 Prozent von ihnen arbeiten schwarz – ohne Arbeitsvertrag, ohne Anmeldung, ohne Sozialversicherung und Steuerabgaben. Das soll nach der Ratifikation der ILO-Konvention im vergangenen September anders werden. Ob und was sich geändert hat, wird man allerdings erst 2015 sehen. Dann muss die deutsche Regierung ihren ersten Umsetzungsbericht vorlegen. 

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erschienen in Ausgabe 2 / 2014: Neue Helden der Arbeit
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