Undurchsichtiges Feilschen um mehr Transparenz

Vor anderthalb Jahren kündigte der EU-Ministerrat an, europäische Firmen sollten bei der Ausbeutung von Rohstoffen in Drittländern mehr Rechenschaft ablegen. Doch die Vorlagen dazu stecken im Dickicht der EU-Verfahren fest. Vor 2014 werden sie nicht wirksam.

In den USA ist das Dodd-Frank-Gesetz, das den Ankauf von Rohstoffen aus dem Kongo verhindern soll, Ende August in Kraft getreten – ein Jahr nach dem Beschluss im US-Kongress, weil die Industrielobby die Durchführung zäh verzögert hat. Aber dort sind Fachleuten zufolge allein schon auf Grund der Aussicht auf die zu erwartenden Kontrollen die Aufkäufe aus den umkämpften Fördergegenden im Osten des Kongo um zwei Drittel zurückgegangen.

Die von der EU-Kommission im Oktober vorigen Jahres vorgeschlagenen Maßnahmen sollten weiter gehen als das US-Gesetz und zugleich mehr Transparenz im gesamten Rohstoffhandel erreichen: im Bergbau wie auch bei der Erdöl- und Gasförderung und beim Holzeinschlag in Urwäldern. Der Ministerrat hatte im März 2011 ausdrücklich gefordert, die Firmen sollten in ihren jährlichen Geschäftsberichten für jedes Land sowie für jedes einzelne Projekt ausweisen, welche Zahlungen sie an Regierungen und andere öffentliche Stellen geleistet haben.

Kompliziert wurde das Verfahren aber dadurch, dass die Kommission zwei getrennte Vorlagen auf den Weg schickte: eine zur Revision der Transparenz-Richtlinie von 2004, die vornehmlich die Finanzmärkte und den Handel mit Firmenanteilen betrifft, eine andere zur Harmonisierung der Rechenschaftspflicht der in der EU angesiedelten Kapitalgesellschaften. Ministerrat und Parlamentsausschüsse verbissen sich in der Folgezeit an Ungenauigkeiten zwischen beiden Vorlagen: Die eine sah nur die zusammenfassenden Jahresberichte der Muttergesellschaften vor, wobei gerade im Bergbau und in der Ölförderung die Konzerne mit eine lange Kette von Tochterfirmen in den verschiedenen Ländern arbeiten.

Deutschland will keine Berichtspflicht zu Projekten

Das Parlament will zudem auch Baufirmen, Banken und Telekom-Firmen der Berichtspflicht unterstellen und den Schwellenwert für rechenschaftspflichtige Zahlungen auf 80.000 Euro jährlich legen, während der Ministerrat 500.000 Euro für angemessen hält. In den Kommissionsvorlagen war nur schwammig von „allen“ Zahlungen die Rede, wobei kleine und mittlere Unternehmen von der Rechenschaftspflicht ausgenommen werden sollten. Für das Parlament inakzeptabel ist die von der Kommission vorgeschlagene Ausnahme für solche Länder, in denen die Veröffentlichung der geforderten Daten gesetzlich verboten ist. Und im Ministerrat ist das Verfahren deshalb blockiert, weil die deutsche Regierung keinesfalls einer Berichtspflicht für einzelne Projekte zustimmen will, sondern nur zu Zahlungen in einem Land insgesamt.

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erschienen in Ausgabe 10 / 2012: Spuren des Terrors
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